Klick, copy und paste ins Textdokument – fertig ist die Blitzrecherche: Zwölf Seiten füllen die Nutzungsbedingungen des Fotosharing-Dienstes Instagram. Aber mal ehrlich, wer hat die schon komplett gelesen? Oder: überhaupt gelesen.
Zu lang, zu kompliziert? Die Anwältin Jenny Afia, Mitglied der Arbeitsgruppe „Growing Up Digital“ der britischen Kinderbeauftragten, hat jetzt Abhilfe geschaffen und das Fachchinesisch (die englische Version ist übrigens noch länger) nicht nur auf eine Seite zusammengeschrumpft, sondern auch verständlich gemacht. So wird relativ schnell klar, warum die Nutzungsbedingungen problematisch sind.
Drei Beispiele:
Deine Bilder und Videos gehören dir, aber wir dürfen sie nutzen und sie auch andere auf der ganzen Welt nutzen lassen. Andere bezahlen uns möglicherweise für die Nutzung, aber dich werden wir dafür nicht bezahlen.
Wir können deine persönlichen Informationen speichern, nutzen und an andere Unternehmen weitergeben. Darunter fallen: Name, E-Mail-Adresse, Schule, Wohnort, Bilder, Telefonnummer, Likes und Dislikes, wohin du gehst, wer deine Freunde sind, wie oft du Instagram benutzt sowie jede weitere persönliche Information wie zum Beispiel dein Geburtsdatum, deine Chatpartner und deine privaten Nachrichten.
Wir können deinen Instagram-Zugang jederzeit sperren, aus jedem beliebigen Grund und ohne vorherige Ankündigung. Wir können Posts und andere Inhalte willkürlich löschen, ohne es dir mitzuteilen. Wenn wir das tun, werden wir dir zur Entschädigung kein Geld auszahlen, und du wirst kein Recht haben, dich zu beschweren.
Branchenexperten schätzen, dass etwa zwei der sieben Millionen „Insta“-Nutzer in Deutschland zwischen 13 und 19 Jahre alt sind; drei Viertel sollen jünger sein als 30.
Die Kalkulation mag etwas danebenliegen – das Unternehmen selbst spricht nämlich von neun Millionen Nutzern in Deutschland (Stand: Januar 2016) –, doch ohne Zweifel ist die App unter jungen Leuten wahnsinnig beliebt: Laut der JIM-Studie 2016 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest ist Instagram nach WhatsApp der beliebteste Online-Kommunikationsdienst, 51 Prozent der 12- bis 19-Jährigen nutzen ihn regelmäßig.
Die britische Kinderbeauftragte hat mittlerweile übrigens ihre Regierung aufgefordert, Dienste per Gesetz dazu zu verpflichten, ihre AGB verständlich aufzubereiten. In der EU soll es im Jahr 2018 eine entsprechende Richtlinie geben.