Mehrere Menschen halten Töpfe, Schüsseln und Kanister über ein Metallgitter vor zerstörten Gebäuden

Wenn Hunger zur Waffe wird

Hunger als Kriegswaffe ist so alt wie der Krieg selbst. Mittlerweile ist das Aushungern der Zivilbevölkerung verboten, wer sich nicht daran hält, begeht ein Verbrechen. Ein Deepdive ins internationale Recht

Von Steffi Hentschke
23. Februar 2026

1. Was bedeutet Hunger als Kriegswaffe konkret? 

Wo Krieg herrscht, droht immer auch Hunger: Wenn Luftangriffe geflogen werden, können Felder nicht mehr bestellt und Lieferungen mit Hilfsgütern nicht sicher verteilt werden. Wenn Wohnhäuser und kritische Infrastruktur, wie etwa Stromkraftwerke, bombardiert werden, bricht die Versorgungskette sowie die öffentliche Ordnung zusammen. Plünderungen drohen. 

Explizit zur Kriegswaffe wird Hunger aber dann, wenn er mit Absicht verstärkt wird, um damit Zivilistinnen und Zivilisten und den verfeindeten Soldaten oder Kämpferinnen zu schaden. Laut Berichten steht der Vorwurf beispielsweise gegen die russische Armee für die dreimonatige Belagerung von Mariupol Anfang 2022 im Raum. Sie hatte die Stadt bei ihrem Angriff auf die Ukraine eingekesselt, Hilfsgüter am Durchkommen gehindert und Lebensmittelverteilungsstellen sowie Evakuierungsrouten und Wasserstellen bombardiert. Menschenrechtsorganisationen werfen auch Israel vor, während des Kriegs gegen die Hamas die Hungersnot im Gazastreifen gezielt ausgelöst zu haben. Auch der Sudan ist derzeit von einer massiven humanitären Krise betroffen. Anderthalb Jahre belagerte die RSF-Miliz die sudanesische Stadt Al-Faschir und nahm sie mittlerweile ein. Die Miliz hatte verhindert, dass Lebensmittel und Hilfsgüter die hungernden Menschen erreichen.

In seinem im September 2025 veröffentlichten Halbjahresbericht listet das Gemeinsame Forschungszentrum (JRC), der wissenschaftliche Dienst der Europäischen Kommission, sechs Regionen der Welt auf, deren Hungerkrisen vor allem durch Konflikt und Krieg verursacht werden: Gaza, Jemen, Sudan, Südsudan, Haiti und Mali.

 

2. Was sagt das Völkerrecht dazu?

Das humanitäre Völkerrecht ist in unterschiedlichen Verträgen definiert. Die wichtigsten Regeln dazu stammen aus den Genfer Konventionen von 1949 und ihren zwei Zusatzprotokollen von 1977. In Kriegen schützt sie bestimmte Gruppen wie Zivilisten, Menschen in besetzten Gebieten, Verwundete, Kranke und Kriegsgefangene. Unter anderem in Artikel 54 im ersten Zusatzprotokoll ist explizit festgehalten, dass es verboten ist, Objekte anzugreifen oder zu zerstören, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unverzichtbar sind. Dazu gehören Objekte, die Nahrungsmittel produzieren, sowie Ernten, Vieh, die Trinkwasserversorgung und Bewässerungsanlagen. Diese Objekte dürfen nicht Gegenstand von Repressalien sein. 

Das Römische Statut von 1998 bildet die völkerrechtliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Es legt fest, welche Tathandlungen – also konkret der Einsatz bestimmter Waffen oder Kampfmethoden – als Kriegsverbrechen (Art. 8), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7), Völkermord (Art. 6) oder Verbrechen der Aggression verboten und strafbar sind. Bewusstes Aushungern wird darin als eine verbotene Waffe oder Art der Kriegsführung gewertet. 

 

3. Galt Hunger schon immer als geächtete Kriegswaffe?

Nein, historisch wurde er oft eingesetzt – sogar als legitimes Mittel der Kriegsführung. Im Lieber-Kodex aus dem Jahr 1863, der Regeln für den Umgang mit Zivilistinnen und Zivilisten und Kombattanten im Amerikanischen Bürgerkrieg formulierte, stand sogar, es sei eine rechtmäßige Methode, die schnellere Unterwerfung von Feinden zu erreichen. 

Selbst die Genfer Konventionen wurden erst 1977 durch ihr Zweites Zusatzprotokoll dahin gehend präzisiert, dass Aushungern geahndet werden kann. Die Änderung stand unter den Eindrücken des Biafra-Kriegs 1967, zehn Jahre zuvor. Rebellen erklärten die ehemalige Republik im Osten von Nigeria für unabhängig. Die nigerianische Regierung akzeptierte dies nicht und befahl der Armee, Biafra den Zugang zum Meer abzuschneiden. 13 Millionen Menschen wurden für anderthalb Jahre ausschließlich aus der Luft versorgt.

 

4. Wer stellt fest, wann Hunger als Kriegswaffe eingesetzt wird?

Zu versuchen, gezieltes Aushungern zu verhindern oder zu stoppen, gehört zu den Aufgaben der Vereinten Nationen, den UN. 2018 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 2417. Wie auch schon die Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen oder das Römische Statut verbietet diese, Hunger gezielt in Kriegen einzusetzen. Die UN reagierten damit unter anderem auf den damals bereits tobenden Krieg im Jemen. Dort blockierten die Huthi-Rebellen wiederholt den Zugang zu Lebensmitteln, griffen die Wasserinfrastruktur an, wie zum Beispiel Dämme, Pumpstationen und Leitungsnetze, und zerstörten Felder. Die Resolution macht die völkerrechtlichen Verbote aber konkreter anwendbar: Die UN überwachen einzelne Verstöße, verfassen Berichte dazu und drohen mit politischen Konsequenzen. Verstöße können allerdings nur faktisch beurteilt und mit Sanktionen geahndet, aber nicht strafrechtlich verfolgt werden. 

Die strafrechtliche Verfolgung übernehmen der Internationale Gerichtshof (IGH) und der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag. Der IGH entscheidet nur über Streitigkeiten zwischen Staaten, wenn alle beteiligten Parteien seine Zuständigkeit anerkannt haben, während sich der IStGH Einzelpersonen und damit auch nichtstaatlichen Akteuren widmet.  

 

5. Warum ist es schwer, Hunger als Kriegswaffe zu verurteilen?

Viele Straftatbestände sind im Krieg schwierig nachzuweisen. Das gilt auch für den Nachweis, dass Hunger gezielt als Tathandlung, also konkret als Waffe oder Methode der Kriegsführung, eingesetzt wurde. Eben weil Hunger droht, wo Krieg herrscht, ist die Motivation des gezielten Aushungerns nicht immer so klar nachweisbar wie etwa im Fall von Biafra. 

Ein weiteres Problem ist, dass es dem IStGH an Akzeptanz mangelt. Das Römische Statut, Grundlage für seine Arbeit, haben bis heute 125 Staaten ratifiziert, und sie verpflichten sich, die darin geregelten Bestimmungen zu wahren. Nicht dazu gehören zum Beispiel Israel und die USA. So flog Benjamin Netanjahu trotz IStGH-Haftbefehl wiederholt in die USA, ohne dort eine Festnahme fürchten zu müssen. 

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Das Titelbild oben auf der Seite zeigt wartende Menschen im Juni 2025 vor der Suppenküche einer Hilfsorganisation im Westen von Gaza-Stadt (Foto: Saher Alghorra/NYT/Redux/laif)