"Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn", steht im Alten Testament (Genesis, 1,27). Jedem Menschen wird als Geschöpf und Ebenbild Gottes so die gleiche, unantastbare Würde zuerkannt. Auch das Neue Testament thematisiert die Gleichheit der Menschen vor Gott.

Sklaven, Bauern, Handwerker, Händler, Krieger, Herrscher – in der Antike beruht die gesellschaftliche Ordnung auf Ungleichheit. Trotzdem stellen griechische und römische Philosophen eine Reihe von Überlegungen an, aus denen später die modernen Menschenrechte entwickelt werden. Der Sophist Antiphon (5.Jh.v.Chr.) vertritt die damals revolutionäre Ansicht, dass Hellenen und Barbaren von Natur aus "in allen Beziehungen gleich geschaffen sind". Während Aristoteles (384–322 v. Chr.) davon ausgeht, dass es natürlicherweise Sklaven gibt, argumentiert die griechische Schule der Stoa, dass alle Menschen von Natur aus vernunftbegabt und damit gleich seien. Der frühere Sklave und spätere Philosoph Epiktet (um 50–138 n. Chr.), Vertreter der römischen Stoa, übernimmt den Gedanken: Für ihn sind die Menschen Brüder, weil sie in Gott einen Vater haben. Daher müsse die Gleichberechtigung aller gelten. Konkreten politischen Einfluss haben diese Ideen allerdings nicht.

Im christlichen Mittelalter klaffen philosophische Theorie und politische Praxis immer noch auseinander. Zwar gibt es Persönlichkeiten wie den Kirchenmann und Philosophen Nikolaus von Kues (1401–1464), der die Menschen von Natur aus als "gleich mächtig" und "gleich frei" ansieht. Auch wird die Würde des Menschen aufgrund der im Christentum postulierten Gottesebenbildlichkeit gestärkt. Andersgläubige sind davon jedoch ausgeklammert. Die Ständegesellschaft macht Gleichheit im Sinne von Gleichbehandlung und Gerechtigkeit unmöglich.

Humanismus und Aufklärung gelten heute als Wiege der Grund- und Menschenrechte – und damit auch der Gleichheit als verfassungsrechtlichen Prinzips. Die Aufklärung definiert die wichtigsten Merkmale der Menschenrechte, etwa ihre Unveräußerlichkeit. Der englische Philosoph John Locke (1632 – 1704) erklärt die Gleichheit in seinem Hauptwerk Über die Regierung (1690) zu einem der höchsten Rechtsgüter: Seiner Auffassung nach sind alle Menschen von Natur aus gleich und frei. In Frankreich sind Montesquieu, Voltaire und Rousseau Vordenker und Wegbereiter der Französischen Revolution.

Zum Meilenstein in der Geschichte der Gleichheit wird die amerikanische Unabhängigkeitserklärung (4. Juli 1776), die die Forderungen europäischer Philosophen konkret umsetzt. Ihr Hauptverfasser ist Thomas Jefferson. In der Präambel werden Gleichheit und Freiheit aus dem Naturrecht heraus begründet. Der Kernsatz der Erklärung lautet: "all men are created equal". Aber: In den 13 Kolonien ist jeder sechste Einwohner schwarz, Sklave, unfrei. Auch Indianer und Frauen sind von der Gleichheitsdefinition ausgeschlossen.

Die Französische Revolution (1789–1799) macht aus der absoluten Monarchie in Frankreich eine konstitutionelle. Die Nationalversammlung schafft die feudalen Privilegien ab und verkündet am 26. August 1789 die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Dort heißt es in Artikel 1: "Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten." Gleichheit meint hier also Gleichberechtigung. 1791 wird eine neue Verfassung verabschiedet. Danach basiert der französische Staat auf den Prinzipien der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Die Gleichheit meint die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern. Ebenso gilt die sie in Bezug auf die staatsbürgerlichen Pflichten, bei Steuern und Militärdienst. Trotz dieser Fortschritte haben nicht alle französischen Bürger die Möglichkeit, politisch aktiv zu sein. Das Wahlrecht ist an das Einkommen gebunden, Arme und Dienstboten dürfen daher weder wählen noch gewählt werden. Frauen bleibt das Stimmrecht zunächst verwehrt.


Nach dem Vorbild der amerikanischen Unabhängigkeits- und der französischen Menschenrechtserklärung findet im 19. Jahrhundert das Gleichheitsprinzip Eingang in eine deutsche Verfassung: Am 27.Dezember 1848 werden die Grundrechte des deutschen Volkes verkündet, die Teil der Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849 werden. Es gilt Rechtsgleichheit vor dem Gesetz. Aber: Die Grundrechte haben keinen höheren Rang, nur ergänzenden Charakter, sie können also zurückgenommen werden, sind nur "gewährt". Auch in der Weimarer Verfassung von 1919 werden die Grundrechte in einem Katalog erst ab Artikel 109 aufgeführt. Sie sind Teil, nicht Basis der Gesetzgebung. 

Die Erfahrungen des Dritten Reiches,während dessen die Grundrechte 1933 durch das Ermächtigungsgesetz ausgesetzt worden waren, haben große Bedeutung für das Grundgesetz von 1949 und die Verankerung der Grund- und Menschenrechte. Diese stehen seither am Beginn der Verfassung, sind die Grundlage der Bundesrepublik Deutschland und unmittelbar bindendes Recht. Art.3, Abs. 1 schreibt vor: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Außerdem gibt es spezielle Gleichheitssätze, die etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau erklären (Art. 3,
Abs. 2) oder die Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, religiöser und politischer Überzeugung oder einer Behinderung verbieten (Art. 3,Abs. 3). Neben der Gleichbehandlung der Bürger ohne Ansehen der Person (beispielsweise beim Wahlrecht) versucht der Staat, soziale und ökonomische Ungleichheiten zu beseitigen oder zu reduzieren, etwa durch das Steuersystem,das sich am Einkommen orientiert.

Heute fächert sich der Gleichheitsbegriff immer weiter auf: Gleichstellung beschreibt die Herstellung gleicher Rechte von Mann und Frau, aber auch die Angleichung der Chancen benachteiligter Gesellschaftsgruppen. Ein Beispiel ist das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen".Verwandt ist der Begriff der Chancengleichheit, der sich auf gleiche Ausbildungs- und Zugangschancen bezieht. Seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft.