Was ist der Unterschied zwischen Migration und Flucht?
Unter Migration versteht man den dauerhaften Wechsel des Wohnorts. Auch Flüchtlinge sind also Migranten, allerdings solche, die sich durch gewisse Lebensumstände – Krieg, Verfolgung (aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung) oder Naturkatastrophen – gezwungen sehen, umzusiedeln. Weltweit leben mehr als 232 Millionen Menschen nicht in ihrer Heimat.
Wie viele Asylanträge werden bei uns gestellt?
Die Zahl der Flüchtlinge, die in Deutschland erstmalig Asyl beantragen, ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. 2007 waren es noch 19.164, 2014 schon 173.072. Bis zum Jahresende wird mit rund 450.000 Asylanträgen gerechnet. In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurde mehr als jeder dritte Antrag bewilligt. Bei Flüchtlingen aus Syrien, Eritrea und dem Irak lag die Quote bei 84,8, 72,9 und 92,4 Prozent.
Wer kümmert sich bei uns um die Asylanträge?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg. Dessen Außenstellen in den Bundesländern führen die Asylverfahren durch. Dabei dauert die Bearbeitung eines Antrags durchschnittlich knapp sechs Monate – mit dem Ziel, diese auf drei Monate zu verkürzen. In dieser zeit leben die Asylbewerber meist in Unterkünften, die von den Bundesländern und Kommunen betrieben werden. Einen Asylantrag für Deutschland kann man nur in Deutschland stellen, nicht im Ausland.
Woher kommen die Flüchtlinge?
Die meisten Erstanträge auf Asyl in Deutschland in den ersten vier Monaten 2015 stammten von Menschen aus dem Kosovo (25,2 Prozent), aus Syrien (19,3 Prozent) und Albanien (11 Prozent).
Wie ist der Aufenthalt für Ausländer in Deutschland geregelt?
Wer nicht aus einem EU-Land oder einem Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraums stammt, benötigt für einen längeren Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen Aufent- haltstitel. Neben dem Visum für die Einreise sind das eine Aufenthaltserlaubnis (zeitlich befristet), die blaue Karte EU (zunächst befristet), eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (unbefristet).
Warum kommen eigentlich mehr Männer als Frauen?
Tatsächlich waren laut Jahresbericht 2013 des BAMF 63,4 Prozent aller nach Deutschland kommenden Asylbewerber männlich; in der Altersgruppe 18 bis 25 Jahre waren es sogar 74,8 Prozent. Das könnte daher kommen, dass jungen Männern oft die strapaziöse Flucht eher zugetraut wird. Zudem kommt in patriarchalischen Gesellschaften Männern eher die Rolle des Verdieners zu, der die Familie mit Geld aus dem Ausland versorgt.
Wer legt fest, wo ein Flüchtling unterkommt?
Mit dem „Königsteiner Schlüssel“ werden Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer festgelegt – entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder. Die Aufnahme in den Kommunen erfolgt ebenfalls nach einem Schlüssel. Hier spielt vor allem die Einwohnerzahl eine Rolle: Je größer die Stadt, desto mehr Flüchtlinge muss sie unterbringen.
Warum werden Familien nicht automatisch zusamengeführt?
Tatsächlich verhindert der Königsteiner Schlüssel, dass Familienmitglieder automatisch zusammenleben können, bis ihr Asylantrag entschieden ist. Eine Ausnahme besteht nur für minderjährige Kinder oder für besonders hilfs- und pflegebedürftige Menschen.
Wie geht es weiter, wenn ein Asylantrag bewilligt wurde?
Einem Antragsteller, der als Asylberechtigter anerkannt worden ist, wird von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis mit dreijähriger Gültigkeit ausgestellt. Nach den drei Jahren wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn die Asylberechtigung nicht zu widerrufen ist, und sich der Antragsteller selbst versorgen kann. Asylberechtigten stehen die gleichen Sozialleistungen zu wie deutschen Staatsangehörigen. Es besteht unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, und Ehegatten und Kinder können unter erleichterten Bedingungen aus dem Ausland nach Deutschland geholt werden. Zudem besteht ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
Hat jemand, dessen Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, noch eine Chance, in Deutschland zu bleiben?
In den Bundesländern gibt es sogenannte Härtefallkommissionen, die ein Bleiberecht an Ausländer vergeben können, die eigentlich ausreisen müssen. Hierfür wird geprüft, ob die negative Entscheidung menschlich oder moralisch vertretbar ist.