Gentechnikgesetz
Zugegeben: Der Name regt eventuell dazu an, ein kleines Nickerchen halten zu wollen. Doch der Inhalt ist spannend. Gerade jetzt, da EU und USA noch immer das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP*) aushandeln. Kritiker warnen davor, dass TTIP Schutzstandards aufweichen könnte. Doch was sind das überhaupt für Standards? Sie sind im europäischen Gentechnikrecht festgelegt. Und auf diesem beruht im Wesentlichen das deutsche Gentechnikgesetz (GenTG), das 1990 erlassen wurde. Zweck des GenTG ist, Mensch und Umwelt vor den möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und „Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren zu treffen“. Heißt: Firmen müssen zum Beispiel nachweisen, dass ihre gentechnisch veränderten Produkte unschädlich sind, bevor sie vermarktet werden dürfen. In den USA nimmt man an, dass sie sicher sind, solange es keine Hinweise auf Gefahren gibt. Außerdem besagt das GenTG, dass Lebens- und Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt wurden, mit einem Hinweis gekennzeichnet sein müssen. Nach US-amerikanischem Recht ist das nicht notwendig. Ob TTIP zu Änderungen des europäischen und damit auch des deutschen Gentechnikrechts führt und wie diese Änderungen aussehen, weiß momentan niemand so genau.
Gendiagnostikgesetz
„Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir uns für einen anderen Bewerber entschieden haben. Laut Ihrer genetischen Daten sind Sie nämlich nicht sonderlich fit.“ Totaler Quatsch, eine Absage mit einer solchen Begründung zu bekommen? Eigentlich nicht. Denn die Humangenetik macht immer mehr Fortschritte, und Forscher können unserem Erbgut immer mehr Informationen entnehmen. Dass trotzdem niemand eine solche Absage bekommt, liegt am Gendiagnostikgesetz (GenDG). Das am 1. Februar 2010 in Kraft getretene Gesetz regelt den Umgang mit Erbinformationen und hat das Ziel, die „mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern“. So dürfen Arbeitgeber von ihren Angestellten oder Versicherungen von ihren Kunden grundsätzlich keine Gentests verlangen. Auch ist es ihnen untersagt, bereits existierende Ergebnisse entgegenzunehmen oder zu verwenden (Paragraf 18 und 19). Es bleibt also bei den bekannten Absagefloskeln.
Embryonenschutzgesetz
In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Dank künstlicher Befruchtung bleibt es nicht bei allen so. Was dabei erlaubt ist und was nicht, regelt das Embryonenschutzgesetz (ESchG). Das Spenden von Eizellen und die Leihmutterschaft sind verboten, in der Ukraine zum Beispiel ist beides erlaubt – das lockt Paare aus ganz Europa, auch aus Deutschland. Die Gesetze in der Ukraine seien zu liberal, kritisieren die einen, die in Deutschland zu streng, die anderen. Seit Inkrafttreten des ESchG am 1. Januar 1991 wurde es immer wieder diskutiert und geändert – nicht zuletzt aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts. Nach dem ESchG ist jegliche Forschung an Embryonen untersagt. 2002 kam es durch das Stammzellgesetz (StZG) allerdings zu einer Art Ergänzung. Das StZG genehmigt nämlich die Einfuhr embryonaler Stammzellen aus dem Ausland, die vor dem 1. Mai 2007 gewonnen wurden. Einige deutsche Wissenschaftler kritisieren dennoch, dass sie mit der internationalen Forschung nicht mithalten könnten. Immer wieder verweisen sie dabei auf die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit, die im Grundgesetz festgehalten ist. Dort steht allerdings auch, dass Leben und Würde des Menschen geschützt werden müssen.
*TTIP ist ein geplanter Vertrag, durch den der Handel zwischen der EU und den USA einfacher werden soll. So sollen Zölle wegfallen, Verbraucher- und Umweltstandards vereinheitlicht werden. Befürworter hoffen, dass Firmen dadurch Geld sparen und mehr Handel betreiben. Das würde zu mehr Jobs führen. Gegner befürchten, dass Firmen zu viel Macht bekommen und sich an weniger Regeln, zum Beispiel beim Umweltschutz, halten. Sie kritisieren auch, dass die Verhandlungen größtenteils im Geheimen geführt werden.