01 – Das Ladenschlussgesetz schreibt vor, wie lange die Geschäfte öffnen dürfen. Früher war nach den „Allgemeinen Ladenschlusszeiten“ um 18.30 Uhr Schluss, danach durfte man bis 20 Uhr Kunden empfangen, 2006 wurde der Ladenschluss Ländersache und wird seitdem höchst unterschiedlich geregelt. Für Bäckereien, Apotheken, Kioske und Tankstellen gab es schon vorher Ausnahmen.
02 – Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber auf die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu achten haben. Umgekehrt muss der Arbeitnehmer aber auch selbst Risiken vermeiden.
03 – Die Hundeverordnung beziehungsweise das Hundegesetz ist Ländersache und sieht für einige Rassen und deren Kreuzungen eine Leinen- und Maulkorbpflicht vor. In vielen Kommunen dürfen Hunde in Parks nur angeleint Gassi geführt werden. In manchen Bundesländern ist für gefährliche Hunde und läufige Hündinnen sogar die Länge der Leine begrenzt.
04 – Das Gaststättengesetz verbietet es unter anderem, offenbar Betrunkenen weiter Alkohol zu verkaufen. In manchen Bundesländern enthält es auch eine Sperrzeit.
05 – Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 16 nicht ohne Begleitung eines Sorge- oder Erziehungsberechtigten in Gaststätten – es sei denn, sie nehmen zwischen 5 und 23 Uhr ein Getränk oder ein Essen zu sich. Jugendliche ab 16 müssen um Mitternacht nach Hause.
06 – Die Schulpflicht regelt, dass Kinder in den meisten Bundesländern bis zur neunten Klasse in die Schule gehen müssen, in manchen auch bis zur zehnten. Die Schulordnung der meisten Schulen untersagt das Schneeballwerfen und Rauchen sowie das Verlassen des Schulgeländes, wenn die Schüler noch nicht volljährig sind.
07 – Die Straßenverkehrsordnung umfasst viele Seiten und regelt den Verkehr in Deutschland – und zwar vom Knöllchen bis zum Totalschaden.
08 – Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Fahrschein heißt in schönstem Amtsdeutsch „Beförderungserschleichung“. Zeigt der Ertappte einen nicht gültigen Fahrschein, kann er sogar wegen Betruges angeklagt werden.
09 – Die Bauordnungen der Länder schreiben so ziemlich alles vor: vom Abstand zur Straße bis zur Traufhöhe.
10 – Seit September 2007 gilt in Deutschland ein Rauchverbot (Bundesnichtraucherschutzgesetz) in Bundesbehörden, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen.
11 – Das Anbringen von Plakaten, Anschlägen und anderen Werbemitteln jeder Art ist auf Flächen, die dem öffentlichen Nutzen dienen (zum Beispiel Laternenmasten), verboten – es sei denn, es liegt eine Sondernutzungserlaubnis vor.
12 – Ab 15 ist man mit einer Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt, im Straßenverkehr auf einem motorisierten Zweirad mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h zu fahren. Ab 16 Jahren darf man 45 km/h fahren, bis man mit 18 allein Auto fahren darf.
13 – Die Panoramafreiheit ist ein Teil des Urheberrechts, die besagt, dass man Werke (zum Beispiel Bauwerke), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiedergeben darf.
14 – Wer ein gefälschtes Marken-T-Shirt verkauft, verletzt unter Umständen die Markenrechte, Urheberrechte, Patente und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums und gewerblichen Rechtsschutzes.
15 – Das Überfliegen von Städten ist erlaubt. Die deutsche Flugsicherung achtet aber darauf, dass Flugzeuge in der Horizontalen einen Mindestabstand von 5,6 Kilometern einhalten.
16 – Abfall auf die Straße zu werfen ist grundsätzlich verboten. Selbst das Ausspucken eines Kaugummis kostet in manchen Kommunen Geld. Über das Urinieren in der Öffentlichkeit wollen wir gar nicht sprechen.