Sollen die Abgeordneten eines Parlaments im gleichen Verhältnis vertreten sein wie die Menschen in der Gesamtbevölkerung? Diese Forderung nach dem Bundestag als einer Art Minideutschland hört man jedenfalls seit einigen Jahren.
Ein paar Quoten gibt es bereits in fast allen Parlamenten. Vor allem geografische: Nationale Parlamente werden meist ungefähr proportional zur Bevölkerungszahl der jeweiligen Bundesländer oder deren Entsprechungen zusammengestellt. Wahlkreise werden so abgesteckt, dass sie ungefähr gleich viele Wählerinnen und Wähler repräsentieren.
Die Zweitstimme schafft Verhältnisse – reicht das?
Bei der anstehenden Bundestagswahl sorgt die Zweitstimme für eine Verhältniswahl: Sie entscheidet über die Sitzverteilung der Parteien im Parlament. Erhält eine Partei mehr als fünf Prozent aller Zweitstimmen, darf sie Abgeordnete nach Berlin entsenden.
Parteien und Länder haben also bereits eine Art Quote. Aber reicht das, um die Bevölkerung adäquat abzubilden? Befürworterinnen und Befürworter von Quotierungen versprechen sich von einem vielfältigen Parlament nachhaltigere und umsichtigere Entscheidungen. Viele von ihnen fordern weitere Quoten, beispielsweise für Geschlechter, Migrationsgeschichte oder Religionen, damit sichergestellt sei, dass sich alle Menschen im Land wirklich repräsentiert fühlen.
Dafür muss das Parlament kein exaktes Abbild der Bevölkerung sein, argumentieren Gegnerinnen und Gegner solcher Regelungen. Zu viele Quoten könnten sogar das Grundgesetz einschränken: Das garantiert den Wählenden freie Wahlen und das Recht, sich wählen lassen zu dürfen – und den antretenden Parteien Autonomie (aufzustellen, wen sie wollen) und Chancengleichheit.