Wo hat das Wort "Freiheit" seinen Ursprung?
Das Wort gehört in ein Begriffsfeld mit "Freund" und "Frieden". Freiheit verweist auf einen geschützten Raum (Familie, Stamm, Fürstentum), in dem Frieden herrscht. Voraussetzung für diese Freiheit ist eine Macht, die den Raum gegen konkurrierende Freiheitsräume verteidigen kann.
Wer hat den Begriff geprägt?
Im antiken Griechenland wurde der Begriff "frei sein" im Unterschied zu "Sklave sein" verwendet. Frei war in der griechischen Polis-Welt allerdings nur eine relativ kleine Gruppe: die männlichen und wirtschaftlich selbst- ständigen Bürger.
Dieser Personenkreis beanspruchte für sich schon gewisse Freiheitsrechte (Meinungsfreiheit, Eigentumssicherheit) und durfte am politischen Entscheidungsprozess teilnehmen. Das Christentum fügte dem Freiheitsbegriff in römischer Zeit die Vorstellung von der Gleichheit aller Menschen hinzu. Allerdings galt diese frühchristliche Vorstellung von Gleichheit nur für das Himmelreich und für die christliche Gemeinde. Außerhalb der Gemeinde blieb die Ungleichheit bestehen - der Sklave blieb Sklave.
Wie war es im Mittelalter um die Freiheit bestellt?
In den feudalen Gesellschaften des Mittelalters änderte sich der in der Antike geprägte Freiheitsbegriff: Freiheit existierte nur in Form von einzelnen Freiheiten, von Privilegien. Individuen oder Gruppen (Zünfte, Stände) konnten diese Privilegien (zum Beispiel Freiheit von Steuerbelastungen) von einem Herrscher erhalten. Der Privilegierte verpflichtete sich im Gegenzug dazu, dessen Herrschaftsraum und -rechte zu erhalten und anzuerkennen. Freiheiten wurden gewährt, um die bestehenden Machtverhältnisse zu festigen.
Wie wurde die Vorstellung von individuellen unveräußerlichen Rechten zum Massenphänomen?
Eine wichtige Etappe auf diesem Weg waren die Reformation und die in ihr begründete Gewissensfreiheit. Demnach ist das Gewissen des Menschen nur Gott gegenüber verpflichtet, aber keiner irdischen oder kirchlichen Autorität. In den folgenden Jahrhunderten erfolgte eine Säkularisierung der christlichen Freiheits- und Gleichheitsvorstellungen. Denker und Philosophen entwickelten die Vorstellung des Naturrechts. So formulierte der Philosoph Jean-Jacques Rousseau die Idee, dass der Mensch ein natürliches Recht auf Freiheit besitzt. Hieraus entstand die Vorstellung, dass ein Staat allen Menschen bestimmte unaufhebbare Rechte zu gewähren hat. Erstmals und allgemein normiert wurden die Menschenrechte 1776 in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung. Damit dokumentierten die Siedler jene Rechte, die sie in der Lebenswirklichkeit der Neuen Welt längst besaßen und nun gegen die englische Krone behaupten wollten. Mit der Französischen Revolution 1789 wurden die Menschen- und Bürgerrechte, die Idee von "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit", erstmals in Europa proklamiert. 1791 wurden sie in der französischen Verfassung verankert.
Wann hat die Vorstellung von Freiheit den Bereich der Wirtschaft erreicht?
Der Markt in der antiken Welt der Polis war noch streng reguliert. Offizielle Stellen legten Höchstpreise fest, oftmals durften nur die Bürger der eigenen Stadt auf dem Markt ihre Waren verkaufen. Auch im Mittelalter war die Wirtschaft noch stark reglementiert. Damals durften nur bestimmte Gruppen (Mitglieder von Zünften) eine Geschäftstätigkeit aufnehmen, die Größe eines Unternehmens wurde zudem von der Obrigkeit begrenzt. Die Vorstellung von einem deregulierten, freien Markt wurde durch den englischen Moralphilosophen und Ökonomen Adam Smith bekannt. Seine Ansicht war: Wenn jeder an sich selber denkt, ist das für die Wirtschaft insgesamt und damit für die Allgemeinheit am besten. In England durften sich Bürger erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts ohne Einschränkungen wirtschaftlich betätigen. Wer eine Idee und Kapital hatte, konnte ein Unternehmen gründen. In Deutschland war das erst später, im wilhelminischen Kaiserreich am Ende des 19. Jahrhunderts möglich.
Seit wann gibt es Grundrechte, die Freiheit garantieren?
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurde 1555 erstmals ein Recht für alle Deutschen gewährt, unabhängig von ihrem Stand: das Auswanderungsrecht. Es stand im Zusammenhang mit den Glaubensregelungen des Augsburger Religionsfriedens und bot dem Einzelnen wenigstens die Möglichkeit der Emigration, wenn er sich dem Glaubensdiktat seines Landesherrn nicht unterwerfen wollte. Auch Eigentumssicherheit existierte im 16. Jahrhundert schon. Im wilhelminischen Kaiserreich und in der Weimarer Republik gab es schon viele der Grundrechte, die wir heute kennen. Aber sie waren nicht absolut gesichert, sondern standen zur Disposition des Gesetzgebers. So konnten diese Grundrechte durch Notverordnungen außer Kraft gesetzt werden. Zum unveränderbaren Verfassungsbestandteil sind die Grundrechte erst in der Bundesrepublik geworden.
Verändert sich die Vorstellung von Freiheit weiter?
Permanent. Fast während des ganzen 20. Jahrhunderts wurde staatliche Souveränität als absoluter Wert angesehen, keine Nation wollte in die inneren Belange eines anderen Staates eingreifen. Heute werden die Menschenrechte als absoluter Wert betrachtet, der überall, auch gegen die Interessen einzelner Nationen, durchgesetzt werden muss.