Eine Frage des Alters: Wann geht was?
Schon im Mutterleib haben wir gewisse Rechte, und gleich nach der Geburt können wir verklagt werden. Selber klagen als Baby geht auch: mittels gesetzlichem Vertreter zum Beispiel auf Schmerzensgeld oder Unterhalt. Selbstständiger werden wir mit sieben Jahren: Wir sind jetzt „beschränkt geschäftsfähig“ und „bedingt deliktsfähig“, haften für den Schaden, den wir vorsätzlich angerichtet haben. Mit zehn dürfen wir in Fragen der religiösen Erziehung mitreden und mit 14 als Religionsmündiger selbst entscheiden, jetzt sind wir auch strafmündig. Ab 15 warten Ausbildung oder Arbeit, mit 16 dürfen wir ausgehen bis Mitternacht inklusive leicht alkoholischer Getränke. Die Volljährigkeit mit 18 bedeutet aktives und passives Wahlrecht für den Bundestag und die meisten Landesparlamente – obwohl noch bis 21 das Jugendstrafrecht gelten kann. Auch Bundeskanzler dürfte man jetzt werden. Ab 40 wäre dann auch ein Richterstuhl am Bundesverfassungsgericht drin – oder das Amt des Bundespräsidenten.
Hab ich ein Recht auf Taschengeld?
Formaljuristisch schließt man beim Gummibärchenkauf einen Vertrag ab. Auch Siebenjährige können Verträge eingehen, wenn es um das Taschengeld geht. Bis 18 bleibt man beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, bei höheren, auch langfristigen Ausgaben (Handyvertrag) braucht man eine Erlaubnis. Das regelt der sogenannte Taschengeldparagraf. Einen Rechtsanspruch auf Taschengeld sieht er allerdings nicht vor. Daran ändert auch das „Kindergeld“ nichts, das Eltern vom Staat bekommen. Mit monatlich bis zu 215 Euro pro Kind bis 25 Jahre soll es die Grundversorgung des Kindes sichern.
Was ist der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht?
Kaufvertrag, Körperverletzung, Erbschaft, Erpressung, Vereinsmitgliedschaft, Mord – im deutschen Recht ist all das definiert, entweder im Zivil- oder im Strafrecht. Das Zivilrecht ist in erster Linie das „Bürgerliche Gesetzbuch“ (BGB), es regelt die Rechtsbeziehungen von Bürgern untereinander. Gegenstück zum Zivilrecht ist das öffentliche Recht, das die Angelegenheiten des Staates und seine Machtbefugnisse gegenüber dem Bürger festschreibt. Weil das Strafrecht so alt ist, gilt es als eigener Rechtsbereich – gehört aber in den öffentlichen Bereich. Denn im Strafrecht ist festgelegt, mit welchen staatlichen Sanktionen Bürger bei welchen Taten zu bestrafen sind.
Vertragt euch: Wann kann ich einen Rückzieher machen?
Wer einen Vertrag eingeht, hat Rechte und Pflichten. Zuallererst muss er ihn erfüllen. Das gilt auch für mündliche Vereinbarungen. Gesetzlich geregelt ist das Widerrufsrecht vor allem für Fernabsatz- Verträge (Internet, Telefon), Haustürgeschäfte, Verbraucherkredite. Hier muss das Unternehmen in Textform über das Widerrufsrecht informieren. Wenn darüber hinaus in Verträgen das gemeine Kleingedruckte in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zuschlägt, gilt für Minderjährige: Haben deine Eltern nicht ihre Erlaubnis gegeben, sind bestimmte Verträge unwirksam. Ab 18 bist du voll geschäftsfähig. Auswege gibt es nur, wenn zum Beispiel Täuschung, sittenwidrige Klauseln oder Formverstöße nachgewiesen werden können.
Steuer frei: Wer fährt?
Am 18. Geburtstag ist Schlüsselübergabe. Allerdings darfst du neuerdings schon mit 17 ans Steuer, wenn ein eingetragener erwachsener Fahrer dabei ist. Eine zweijährige Probezeit gibt’s für alle Fahranfänger. Sie verlängert sich bei einem schweren Verstoß oder zwei leichteren auf vier Jahre. Dazu kommt ein Aufbauseminar, das man selbst zahlen muss. Ein schwerer Verstoß ist zum Beispiel, bei Rot über die Ampel oder alkoholisiert zu fahren. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt null Promille. Auch die Begleitperson von 17-Jährigen darf nicht mehr als 0,5 Promille im Blut haben. Ganz weg ist der Führerschein beim dritten Verstoß oder wenn du das Aufbauseminar verweigerst. Jeder, der einen Führerschein haben will, muss nicht nur die Prüfung bestehen, sondern auch die „notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen“ erfüllen. Ist man zum Beispiel mehrfach durch Cannabiskonsum aufgefallen, kann ein ärztliches Gutachten verlangt werden. Bei Delikten wie grob fahrlässigem, rücksichtslosem Überholen drohen auch Haftstrafen.
Rechtelmechtel: Darf ich mit meinem Lehrer schlafen?
Das Gesetz spricht von „sexuellen Handlungen“. Wann was verboten ist, ist rechtlich ausdifferenziert. Zum einen geht es ums Alter und die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung. Zum anderen um die Art der Beziehung. Bei Lehrern, Jugendbetreuern, Trainern greift der Paragraf „Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“. Danach sind sexuelle Kontakte zu unter 16-Jährigen verboten. Zu unter 18-Jährigen, wenn die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses vorliegt. Klar geregelt ist darüberhinaus die übergreifende Altersschutzgrenze von 14 Jahren. Wird eine Zwangslage ausgenutzt, liegt bei unter 18-Jährigen „Sexueller Missbrauch von Jugendlichen“ vor. Mit 18 ist man volljährig und gilt als selbstbestimmt. Inwiefern sich arbeitsrechtliche Konsequenzen aus dem Lehrer-Verhältnis ergeben, hängt vom Einzelfall ab.
Was macht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)?
Zuletzt hat er die Asylpolitik der EU gerügt, Belgien und Griechenland verdonnert, einem afghanischen Asylbewerber rund 25.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Von Straßburg aus beschützt er die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in allen 47 Mitgliedsländern des Europarats, von Island bis in die Russische Föderation, von Portugal bis Aserbaidschan. Mit der EMRK hatten sich die Länder Europas nach dem Zweiten Weltkrieg eine gemeinsame Rechtsgrundlagegegeben, die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit verbürgt und Freiheiten des Einzelnen schützt. Durch Reformen 1998 und 2004 wandelte sich der vom Europarat eingerichtete und fi nanzierte EGMR zum ständigen Gericht mit hauptamtlichen Richtern. Jedes Mitgliedsland stellt je einen der 47 Richter. Angerufen werden kann der EGMR durch Mitgliedsstaaten und von Bürgern, die einen EMRK-Verstoß anprangern und den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. An EGMR-Entscheidungen sind alle Vertragsstaaten gebunden, 30.000 Beschwerden gehen jährlich ein, und etwa 12.000 Urteile gab es bislang.