Thema – Terror

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Hören und wühlen

Im Kampf gegen Terrorismus setzen Ermittler auch auf Überwachung der Kommunikation – wichtig ist, dass die Freiheitsrechte gewahrt bleiben

Abhören

Am 10. September 2018 gründete ein Mann eine Chatgruppe mit dem Namen „Planung zur Revolution“ und lud sieben Neonazis ein. Das Ziel sei, die „Geschichte Deutschlands zu ändern“, das werde „Opfer fordern“. Die Gruppe, die sich „Revolution Chemnitz“ nannte, plante Anschläge auf Menschen mit Migrationshintergrund, Politiker, Journalisten. Dazu kam es aber nicht. Kurz vor einem geplanten Anschlag wurden die mutmaßlichen Terroristen festgenommen. Inzwischen wurden sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Elf Jahre zuvor mieteten sich radikale Islamisten in einem Dorf im Sauerland in ein Ferienhaus ein. Über Wochen hatten sie genügend Chemikalien gehortet, um eine halbe Tonne Sprengstoff herstellen zu können. Mit Bombenanschlägen wollten die Männer Angst und Schrecken verbreiten. Doch bevor es dazu kommen konnte, wurde die als „Sauerland-Gruppe“ bekannt gewordene Terrorzelle von Ermittlern festgenommen.

In beiden Fällen spielte bei den erfolgreichen Ermittlungen eine Rolle, dass zuvor die Kommunikation der Terroristen untereinander überwacht worden war – und die Gesetze dies mittlerweile möglich machen. Schließlich ist jedes Abhören grundsätzlich zunächst ein Verstoß gegen Artikel 10 des Grundgesetzes, in dem das Brief-, das Post- und das Fernmeldegeheimnis festgeschrieben sind.

„In den vergangenen fünf Jahren gab es einen massiven Ausbau der Überwachung“

Dass sich die Rechtslage mittlerweile geändert hat, liegt auch an den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Mit den Anschlägen wurde vielen Gesellschaften auf der Welt schlagartig ihre eigene Verwundbarkeit bewusst. Krieg war nicht mehr nur etwas, das irgendwo an fernen Orten auf der Welt stattfindet. Dieser Krieg kann jeden überall treffen. Mit dieser neuen Angst wurden Stimmen laut, die forderten, es solle alles dafür getan werden, Anschläge wie diesen künftig zu verhindern. Nach 9/11 begannen Sicherheitsbehörden auf der ganzen Welt damit, Überwachungsmaßnahmen auszudehnen. Besonders weit gingen dabei die USA. 2013 deckte der ehemalige CIA-Mitarbeiter Edward Snowden weltweite Überwachungspraktiken der Geheimdienste auf.

Nach Snowdens Enthüllungen wurden die Überwachungsmaßnahmen allerdings nicht eingeschränkt, im Gegenteil. „In den vergangenen fünf Jahren gab es einen massiven Ausbau der Überwachung, die auch unbescholtene Bürger, die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellt“, sagt Markus Beckedahl, Gründer der Plattform netzpolitik.org, die sich mit digitalen Freiheitsrechten befasst.

Der deutsche Bundesnachrichtendienst analysiert Datenströme an Internetknoten – der größte befindet sich in Frankfurt am Main. Sicherheitsbehörden können mithilfe von Staatstrojanern Smartphones abhören und mitlesen, was der Nutzer tippt. Das schärfste Instrument allerdings, so der Rechtsanwalt Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, sei die Onlinedurchsuchung. Die Polizei kann Computer und Handys komplett durchsuchen – wie eine Wohnung –, und derjenige, der ausspioniert wird, bemerkt es noch nicht einmal.

Wann die Polizei überwachen darf

Doch wann ist es gerechtfertigt, eine Person zu überwachen, und wann nicht? Dass der Verfassungsschutz eine Person überwacht, ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Diese regelt das „Artikel 10-Gesetz“. Die Polizei darf in manchen Bundesländern bereits bei drohenden Gefahren eingreifen, also bereits vor einer konkreten Gefahr. Der relativ neue Begriff der drohenden Gefahr liegt laut bayerischem Polizeiaufgabengesetz vor, wenn „im Einzelfall … in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind“.

Markus Beckedahl bezweifelt, dass mehr Überwachung zielführend ist. „Wir haben beobachtet, dass es vor allem an Personal, Ausbildung, Weiterbildung und technischen Ressourcen fehlt, wenn Sicherheitsbehörden nicht gegen Terroristen vorgehen können – nicht an Überwachungsgesetzen.“ So wie der Netzaktivist Beckedahl fordert auch Rechtsanwalt Bijan Moini, dass alle Sicherheitsgesetze zunächst auf Zeit gelten – dann könnte es zum Beispiel nach zwei Jahren eine Bewertung geben: Hat die Onlinedurchsuchung etwas gebracht? Nur nach einer positiven Beurteilung sollte das Mittel weiterhin benutzt werden dürfen.

Vom Bundesverfassungsschutz heißt es: Es werde keine Statistik da­rüber geführt, wie viele Terroranschläge durch Überwachungsmaßnahmen verhindert werden konnten. Präsident Thomas Haldenwang sagte in einem TV-Interview: „Wir wollen mit den Instrumentarien in der modernen Zeit ankommen.“ Extremisten seien aktiv im Internet, sie stacheln zu Hass an, verabreden sich zu Gewalttaten in Räumen, die den Sicherheitsbehörden nicht zugänglich sind. „Wir müssen die Möglichkeit haben, in diese Bereiche hineinzuschauen, um Gefahren für unser Land abzuwenden.“

Illustration: Frank Höhne

Dieser Text wurde veröffentlicht unter der Lizenz CC-BY-NC-ND-4.0-DE. Die Fotos dürfen nicht verwendet werden.