In den USA sind im Gegensatz zu Deutschland viele Menschen nicht krankenversichert. Unser Bild zeigt eine Sporthalle in Los Angeles, in der an wenigen Tagen Tausende kostenlos eine Zahnbehandlung bekommen
Laut Artikel 20 des Grundgesetzes ist Deutschland verpflichtet, Menschen gegen Risiken und Notlagen abzusichern. Dafür gibt es die deutsche Sozialversicherung. Sie umfasst fünf Bereiche: Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieses System gab es nicht schon immer, sondern es ist mit der Zeit entstanden – und wird bis heute weiterentwickelt.
Knappschaft, Bismarck, Weimarer Republik: die Geschichte der Sozialversicherung
Im Mittelalter gab es noch keinen deutschen Nationalstaat, aber eine erste Form der Sozialversicherung: 1260 wurde die erste Knappschaft für Bergleute gegründet, die sich um kranke Arbeiter kümmerte und Familien half, wenn der Vater im Bergwerk ums Leben gekommen war. 1883 führte der Reichskanzler Otto von Bismarck die gesetzliche Krankenversicherung und später eine Unfallversicherung sowie eine Alters- und Invalidenrente ein. Deutschland war das erste Land der Welt mit einem solchen System. In der Weimarer Republik entstand 1927 die staatliche Arbeitslosenversicherung. Der jüngste Zweig der deutschen Sozialversicherung ist die Pflegeversicherung. Sie trat am 1. Januar 1995 in Kraft.
Hoch die Solidarität: das Prinzip der Sozialversicherung
Das Grundprinzip der Sozialversicherung ist Solidarität. Wer einzahlt, kann etwa im Fall eines Unfalls, einer Krankheit oder eines Jobverlusts finanzielle Leistungen in Anspruch nehmen und versorgt die anderen Beitragszahler mit. Für Festangestellte ist die Sozialversicherung in Deutschland verpflichtend. Das gilt auch für Studierende, die mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, und Rentner und Rentnerinnen. Ausnahmen gelten unter anderem für Beamte und geringfügig Beschäftigte. Die Beiträge zur Sozialversicherung richten sich nach dem Einkommen.
Für jeden Versicherungszweig ist ein Teil des monatlichen Bruttogehalts reserviert, derzeit 18,6 Prozent für die Renten- und 14,6 Prozent für die Krankenversicherung. Die eine Hälfte des Beitrags wird vom Arbeitgeber abgeführt, die andere vom Arbeitnehmer – die Abgaben werden automatisch vom monatlichen Gehalt einbehalten. Aber auch arbeitslose Menschen sind sozialversichert. Ihre Beiträge zahlt die Agentur für Arbeit. Die Sozialversicherung funktioniert weitgehend als „Umlagesystem“: Die eingezahlten Beiträge werden direkt wieder als Leistungen an andere ausgezahlt, sodass außer einer Reserve nichts angespart wird.
Ein Beinbruch ist kein Beinbruch: die Krankenversicherung
Sie übernimmt die Versorgung bei Krankheiten, etwa die Behandlung bei einer Ärztin und Medikamente, und zahlt Aufenthalte in einer Rehaklinik oder in einem Krankenhaus, springt aber auch dann ein, wenn eine Frau ein Kind bekommt oder in den Mutterschutz geht. Wer wegen einer Krankheit länger nicht arbeiten kann, bekommt Krankengeld. Jeder kann selbst wählen, bei welcher der 103 gesetzlichen oder 37 privaten deutschen Krankenkassen er oder sie sich versichert. Der monatliche Beitrag bei gesetzlichen Kassen beträgt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei einer Privatversicherung richten sich die Beiträge nach dem persönlichen Gesundheitsrisiko und dem Alter. Privat versichert sind viele Selbstständige, Menschen mit höherem Einkommen und Beamte.
Bis zum nächsten Job: die Arbeitslosenversicherung
Sie sichert den Lebensunterhalt, sofern man ihn nicht auf andere Weise bestreiten kann, bis man einen neuen Job findet. Um „Arbeitslosengeld I“ (ALG I) zu bekommen, muss man in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Die Leistungen richten sich danach, wie viel man verdient und wie lange man eingezahlt hat. Auch das Alter spielt eine Rolle. Der monatliche Beitrag liegt bei 2,4 Prozent des Bruttolohns. Die Bundesagentur für Arbeit nutzt die Beiträge auch, um Berufsberatungen, Ausbildungsvermittlungen oder das Kurzarbeitergeld zu finanzieren, das vielen Menschen in der Coronakrise geholfen hat.
Hartz IV, an das die meisten beim Thema Arbeitslosigkeit denken, ist kein Teil der Arbeitslosenversicherung, sondern wird aus Steuergeldern finanziert. „Arbeitslosengeld II“ – so der offizielle Name von Hartz IV – greift erst, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausläuft. Nach maximal 24 Monaten erlischt dieser Anspruch, danach kann man Hartz IV beantragen. Dafür müssen Hilfsbedürftige jedoch mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, sich in einer finanziellen Notlage befinden sowie akut in ihrer Existenz gefährdet sein.
Für später: die Rentenversicherung
Rente erhält, wer die „Regelaltersgrenze“ erreicht hat, die noch bis zum Jahr 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird, oder wer wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Wenn ein rentenversichertes Familienmitglied stirbt, wird eine Rente für Witwer, Witwen und Waisen ausgezahlt.
Für die Rente gilt der „Generationenvertrag“: Wer arbeitet, zahlt Beiträge, von denen die Rente der aktuell Berechtigten bezahlt wird, und erwirbt so den eigenen zukünftigen Anspruch, der dann von der nachkommenden Generation finanziert wird. Der monatliche Beitrag beträgt 18,7 Prozent des Bruttolohns.
Wie hoch die eigene Rente ist, berechnet sich nach dem „Äquivalenzprinzip“: Die Leistungen sind – wie auch beim ALG I – von Dauer und Höhe der eingezahlten Beiträge abhängig. Das unterscheidet sie von der Krankenversicherung, bei der sich die Leistungen nach dem Bedarf der Versicherten richten, egal wie viel sie eingezahlt haben.
Doch nicht immer solidarisch? Kritik an der deutschen Sozialversicherung
Kritik an diesem System ist vermutlich so alt wie der Sozialstaat selbst. Eine lautet zum Beispiel, dass die Beitragsbemessungsgrenzen – also das Gehalt, ab dem man keine höheren Beiträge mehr zahlen muss – ungerecht seien, weil Menschen, die besonders gut verdienen, dadurch anteilsmäßig weniger einzahlen. Bemängelt wird außerdem, dass die Berechnung sich am Bruttolohn orientiert, während andere Einkunftsarten, zum Beispiel Einnahmen aus Mieten, nicht berücksichtigt werden. Auch dass die Beitragssätze für alle gleich sind, egal wie viel man verdient, finden viele unfair. Zahlen des Bundesarbeitsministeriums belegen, dass die Last der Sozialversicherung ungleich verteilt ist: Menschen mit einem Jahreseinkommen bis 70.000 Euro tragen 81 Prozent der Sozialabgaben, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehr als 110.000 Euro nur fünf Prozent.
Menschen mit mehr als 100.000 Euro Jahreseinkommen tragen nur fünf Prozent der Sozialversicherung. Unfair?
Aysel Yollu-Tok, VWL-Professorin an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht, hält die deutsche Sozialversicherung im Grunde für gerecht. Dennoch hat auch sie Kritikpunkte. Der größte ist, dass der Arbeitsmarkt, über den die Sozialversicherung ja finanziert wird, sich in den vergangenen 15 bis 20 Jahren stark verändert hat. Er sei „ausgehöhlt“ worden, so Yollu-Tok: „Der Niedriglohnsektor, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wie Minijobs oder Soloselbstständigkeit und befristete Verträge haben sich etabliert. Das führt dazu, dass Arbeitende nicht genug einzahlen, um ausreichende Leistungsansprüche zu haben.“
Besonders deutlich wird das im Falle der Rente. Weil immer weniger junge Menschen die Renten einer wachsenden Zahl Älterer tragen müssen, geht der Generationenvertrag nicht mehr auf.
Auch mit der Arbeitslosenversicherung sind viele nicht zufrieden: Die Leistungen könnten oft nicht lang genug bezogen werden, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, und die Sanktionen seien zu hart, etwa Leistungskürzungen, wenn man ein Jobangebot der Arbeitsagentur ablehnt. Außerdem würden zu viele Menschen sehr schnell in Hartz IV abrutschen, weil sie durch befristete Verträge die Voraussetzungen für das ALG I nicht erfüllen.
Als Lösung für diese Probleme setzt der deutsche Staat bisher vor allem auf eines: Sparen. Und zwar „radikal“, sagt Yollu-Tok, „die Leistungen sind runtergeschraubt worden“. Das kann man zum Beispiel am sinkenden Rentenniveau sehen. Dieses wird jährlich berechnet und drückt in Prozent aus, wie sich die sogenannte Standardrente zum aktuellen Durchschnittseinkommen entwickelt. Im Jahr 2000 betrug sie 52,9 Prozent des durchschnittlichen Einkommens, 2018 waren es nur noch 48,1 Prozent. 2019 sind 16,8 Prozent der Senioren von Altersarmut bedroht, vor allem Frauen. Weil auch die Krankenkassen sparen müssen, wurde außerdem das Gesundheitssystem ökonomisiert und mehr auf Profit ausgerichtet. „Die Daseinsvorsorge wurde runtergeschraubt, und als Leistung gibt es nur noch das Nötigste“, sagt Yollu-Tok. „Die Coronapandemie hat die Schwachstellen dieses Systems noch einmal besonders deutlich gemacht.“
Und jetzt? Ideen für eine gerechtere Sozialversicherung
Um die Situation zu verbessern, gibt es verschiedene Vorschläge. Am 1. Januar 2021 wurde in Deutschland die Grundrente eingeführt, und Menschen, die wenig verdient haben, bekommen im Alter automatisch einen Zuschlag. Dafür müssen sie aber immer noch gewisse Voraussetzungen erfüllen: mindestens 33 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet, dabei aber wenig verdient, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Ein Vorschlag für die Krankenversicherung ist, das duale System aus gesetzlich und privat abzuschaffen, um mehr Einnahmen zu generieren. Private Kassen wären dann nur noch für Zusatzleistungen zuständig. Dänemark und die Niederlande haben zum Beispiel solche „Einheitskassen“. Von deren Erfahrungen könnte man lernen.
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