Thema – Flucht

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So schwul sehen Sie gar nicht aus

Wem wegen seiner sexuellen Orientierung im Heimatland Verfolgung droht, kann das im Asylprozess geltend machen. Aber lässt sich Schwulsein beweisen? Ein Tunesier erzählt von seiner Anhörung

Illustration: Raúl Soria

Rzouga Selmi ist 23, Tunesier und liebt Männer. In seiner Heimat wurde er deshalb bedroht. Vor einem Jahr musste er aus Tunesien fliehen und stellte in Deutschland einen Asylantrag, der nach der Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bewilligt wurde. 

fluter.de: Rzouga, du hast Asyl erhalten und darfst in Deutschland bleiben. Deine Anhörung beim BAMF scheint erfolgreich verlaufen zu sein? 

Rzouga Selmi: Ja, vor allem war ich überrascht, wie professionell mein Entscheider beim BAMF war. Zuvor hatte ich von Leuten dort gehört, die gar nicht direkt mit den Asylbewerbern sprechen, sondern nur die Dolmetscher anschauen. Oder auch von Übersetzern, die schwule Asylbewerber mit Absicht beleidigen. Der Entscheider, der mich angehört hat, war aber nett und verständnisvoll. Und die Anhörung dauerte inklusive der Übersetzung nur sieben Stunden. 

Kriegen alle Homosexuelle Asyl? Nein. Sexualität ist ein Asylgrund, wenn der Bewerber deshalb verfolgt wurde oder ihm im Herkunftsland Verfolgung droht. Das BAMF überprüft daher die persönliche Situation und die dortige Rechtslage, wichtig ist aber v.a. eine glaubwürdige Anhörung: Der Asylbewerber wird zu Details befragt, etwa welche schwulen Bars er besucht hat, wie sie eingerichtet waren, wo sie liegen und welche Geschäfte es rundherum gibt. Unwahrscheinlich, dass jemand, der den Club nie betreten hat, all das weiß.

„Nur“ sieben Stunden? 

Das gilt allgemein als kurz. Aber auch wenn es bei mir gut ausging, darf man nicht vergessen, wie furchteinflößend die Anhörung für queere Flüchtlinge ist: Ich komme aus einem Land, in dem man als Schwuler besser die Straßenseite wechselt, wenn man einen Polizisten nur aus der Ferne sieht. In Tunesien hatte ich Angst vor jeder Polizeistation. Und dann sitzt du hier in einer Befragung vor einem unbekannten Mann hinter einem Computer, der dich zu deiner sexuellen Orientierung befragt – und erwartet, dass du zu allen Details Auskunft gibst. Wenn dir etwas peinlich ist, kann dir gefühlt jedes Zögern zum Nachteil ausgelegt werden. Das ist alles andere als eine angenehme Erfahrung.

Zumal du mitten in der Anhörung einen neuen Dolmetscher bekommen hast.

Das ging alles sehr schnell. Mit dem ersten Dolmetscher habe ich vor der Anhörung kurz gesprochen, wir haben überprüft, ob wir unsere Dialekte verstehen. Dann habe ich angefangen, von meinem Leben in Tunesien zu berichten. Ich hatte schon früh sexuelle Kontakte, die ich heute als Missbrauch bezeichnen würde. Dem Dolmetscher war mein Bericht offensichtlich peinlich. Er wollte solche Begriffe nicht aussprechen – und bat darum, entlassen zu werden.

Was hast du in diesem Moment gedacht? 

Ich war ohnehin sehr nervös. Eigentlich hatte ich um speziell geschulte Entscheider und Übersetzer gebeten, die das BAMF für Schwule, Lesben und Transpersonen anbietet. In meinem Fall war gerade keiner verfügbar, was mich noch mal nervöser gemacht hat. Als der Übersetzer dann gegangen ist, hatte ich gemischte Gefühle: Einerseits war dieser Dolmetscherwechsel zeit- und energieraubend, andererseits ist es besser, einen Übersetzer zu haben, der nicht homophob eingestellt ist. 

„Angeblich wurden Asylanträge manchmal abgelehnt, weil ein schwuler Mann nicht feminin genug wirkte oder – im Gegenteil – zu feminin“

Nach einer Viertelstunde ging es mit neuem Übersetzer weiter. Hat er alles korrekt übersetzt? 

Die wichtigsten Punkte schon. Aber er kannte sich mit den Begriffen nicht aus. Zum Beispiel nutzte er im Arabischen immer die Beleidigung „Schwuchtel“ statt des neutralen „Schwuler“. Er war freundlich zu mir, aber er kannte nicht die richtigen Worte. 

Sind BAMF-Entscheider, die mit LGBTQ-Flüchtlingen zu tun haben, speziell ausgebildet? Manchmal. Einige Entscheider bekommen eine spezielle Schulung, werden dann als „Sonderbeauftragte“ bezeichnet. Solche Sonderbeauftragte gibt es für LGBTs, Opfer von Folter, Menschenhandel und Sklaverei, für traumatisierte Flüchtlinge und minderjährige Flüchtlinge, die alleine in Deutschland sind. Asylbewerber können beantragen, dass ihr Fall von einem Sonderbeauftragten entschieden wird, bei berechtigtem Interesse muss er am Verfahren beteiligt werden. Dass der Sonderbeauftragte die Anhörung durchführt, garantiert das BAMF nicht.

Was hat der Entscheider gefragt? 

Er hat sich hauptsächlich dafür interessiert, warum ich Tunesien verlassen habe. Meine sexuelle Orientierung stand weniger im Fokus. Dabei hatte ich auch von Entscheidern gehört, die nach sexuellen Präferenzen fragen: ob jemand beim Sex lieber aktiv oder passiv ist oder wann er das letzte Mal Sex hatte. Angeblich wurden Asylanträge manchmal abgelehnt, weil ein schwuler Mann nicht feminin genug wirkte oder – im Gegenteil –  zu feminin. In meinem Fall aber war die wichtigste Frage: Was würde passieren, wenn ich nach Tunesien zurückkehren müsste? 

Denkst du, die Fragen, die dir gestellt wurden, sind angemessen, um über einen Asylantrag zu entscheiden? 

Ja, ich denke, sie waren im Großen und Ganzen angemessen. Der Entscheider hat die Anhörung sehr professionell geführt und möglicherweise einschüchternde und oberflächliche Fragen weggelassen. 

Wie hast du dich auf die Anhörung vorbereitet? 

Rzouga

Rzouga Selmi über die Asylanhörung für queere Flüchtlinge

Rzouga Selmi (Foto: privat)

Ich habe das Beratungsangebot einer Unterstützerorganisation wahrgenommen. Wir haben eine Anhörung simuliert, damit ich mir grob vorstellen konnte, wie sie abläuft. Mir hat auch sehr geholfen, dass sich meine Anhörung verschoben hatte, sodass zwischen meiner Ankunft in Deutschland und der Anhörung über 60 Tage lagen. Diese Zeit konnte ich nutzen, um mich auf die Anhörung einzustellen und den Stress der Flucht zu vergessen. Andere Asylbewerber waren dagegen zum Zeitpunkt ihrer Anhörung noch sehr von Belastungen der Flucht beeinträchtigt. Für mich waren diese zwei Monate daher eine wirklich positive, hilfreiche Zeit. Ich habe mir über meine Situation Gedanken gemacht und überlegt, wie ich sie schildern kann, damit der Entscheider sie auch versteht. Je mehr Zeit zwischen der Ankunft und der Anhörung vergeht, desto besser. 

Illustration: Raul Soria

Dieser Text wurde veröffentlicht unter der Lizenz CC-BY-NC-ND-4.0-DE. Die Fotos dürfen nicht verwendet werden.