Wie groß muss die Zelle sein, und ist es erlaubt, sich gemütlich einzurichten?
Die Einzelhafträume in deutschen Gefängnissen sind etwa acht bis zehn Quadratmeter groß – gerade genug Platz für ein Bett, einen Schrank, Tisch und Stuhl sowie eine Toilette und Waschbecken. Außerdem haben die meisten Zellen ein Fenster, ein Radio oder einen Fernseher. Auch persönliche Sachen wie Familienfotos oder Bücher sind erlaubt. Einzige Auflage: Die Einrichtungsgegenstände dürfen nicht „die Sicherheit und Ordnung der Anstalt“ gefährden oder die Übersichtlichkeit des Haftraums schmälern, und sie müssen den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Die Zulassung der persönlichen Einrichtung erfolge im Rahmen einer Einzelfallprüfung, erklärt Marco Lange, Pressesprecher der Hamburger Justizbehörde.
Wird der Haftraum regelmäßig untersucht?
Ein Einzelhaftraum in Deutschland ist acht bis zehn Quadratmeter groß
Die Gefängnismitarbeitenden müssen durch das „Guckloch“ in der Tür immer einsehen können, was der Insasse gerade macht. Die Hafträume werden außerdem regelmäßig und in unregelmäßigen Zeiträumen gründlich durchsucht.
Wie viel „kostet“ ein Gefangener am Tag?
Die Tageshaftkosten sind sehr unterschiedlich. In Hamburg schwanken die täglichen Kosten je nach Auslastung der Anstalten zwischen ca. 150 und 180 Euro, berichtet Marco Lange, der Pressesprecher der Hamburger Justizbehörde. In Baden-Württemberg rechnet das Justizministerium dagegen mit rund 120 Euro je Häftling am Tag. Den größten Anteil daran haben Personal- und Gebäudekosten.
Dürfen Gefangene fernsehen und im Internet surfen?
In Hamburg „kostet“ ein Inhaftierter 150 bis 180 Euro am Tag, in Baden-Württemberg nur rund 120
Fernseher sind in der Regel in der Zelle erlaubt. Sie können im Gefängnis gemietet oder als Neugeräte mitgebracht werden. Ganz anders ist es beim Internet: Grundsätzlich herrscht für die meisten Insassen ein Internetverbot. Das hat vor allem Sicherheitsgründe: Das Internet könnte zur Strafvereitelung genutzt werden, oder um Straftaten zu planen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dem Verbot: In manchen JVAs dürfen die Gefangenen per Internet-Terminal unbedenkliche Angebote wie die Website des Arbeitsamtes, Wikipedia oder Hochschulangebote für ein Fernstudium nutzen.
Dürfen die Gefangenen ein Smartphone haben?
Innerhalb der Justizvollzugsanstalten dürfen keine Smartphones genutzt werden. Allerdings werden immer wieder Handys gefunden, die ihren Weg in die Anstalten gefunden haben. Allein in Berlin wurden laut Justizverwaltung 2017 1.303 Mobiltelefone beschlagnahmt. Erst im Rahmen von Lockerungen wie Ausgang oder Freigang dürfen private Handys benutzt werden. Diese müssen nach Rückkehr in die Anstalt wieder abgegeben werden. Für den Kontakt zur Außenwelt gibt es aber in jedem Trakt fest installierte Telefone, mit denen Gefangene auf eigene Kosten telefonieren können.
Müssen Inhaftierte eigentlich arbeiten?
Strafgefangene können in 13 Bundesländern bis zu drei Monate im Jahr gesetzlich zur Arbeit verpflichtet werden. Davon ausgenommen sind Menschen über 65 Jahre sowie werdende und stillende Mütter. Sicherungsverwahrte und Untersuchungsgefangene dürfen, müssen aber nicht arbeiten. Die Regelarbeitszeit beträgt acht Stunden am Tag, von Montag bis Freitag. Die Wochenenden sind auch im Gefängnis frei. Die Arbeiten sind ganz unterschiedlich, von Putzen im Gefängnis über Hilfe in der Küche bis zur Arbeit in verschiedenen Werkstätten. Hier wird oft für externe Betriebe produziert, zum Beispiel Ventile für Autobremsen oder Schaltkästen für Elektrobetriebe. Die Arbeit gilt als ein wichtiger Bestandteil der Resozialisierung. Dazu gehören auch Aus- und Weiterbildungsangebote. Insassen können zum Beispiel ihren Schulabschluss nachholen, eine Berufsausbildung machen und in manchen Gefängnissen sogar studieren.
Werden Inhaftierte für ihre Arbeit im Gefängnis entlohnt?
Ja, allerdings liegt die Bezahlung weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn: Inhaftierte bekommen zwischen 9 und 18 Euro, je nach Bundesland und Qualifikation – allerdings nicht pro Stunde, sondern pro Tag. Diese geringe Vergütung – Kritiker sprechen auch von Lohndumping – sorgt immer wieder für Diskussionen.
Inhaftierte bekommen für ihre Arbeit zwischen 9 und 18 Euro bezahlt – pro Tag
Als Orientierung ist im Strafvollzugsgesetz der Länder eine Vergütung von neun Prozent des Grundlohns veranschlagt, also dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Jahr. 2018 betrug diese Vergütung 13,15 Euro. In die Rentenversicherung zahlen die Insassen übrigens nicht ein. Von ihrem Lohn wird nur ein kleiner Anteil für die Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Für die Gefängnisse wiederum lohnt sich die Arbeit für die Industrie. Allein in Bayern machten die Haftanstalten im letzten Jahr einen gemeinsamen Umsatz von 41,5 Millionen Euro. Das Geld fließt in die Landeskasse, die Kosten für die Versorgung und Unterbringung der Gefangenen deckt es allerdings nicht.
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Dürfen Gefangene ein Konto haben?
Gefangene verfügen über ein Anstaltskonto, auf das Bezugspersonen von draußen Geld überweisen können. Damit können die Gefangenen Einkäufe tätigen oder telefonieren. Auch ein Teil des Arbeitslohns geht auf dieses Konto. Von dem größeren Rest muss der Gefangene ein Überbrückungsgeld für die erste Zeit nach der Entlassung ansparen. Durch das niedrige Gehalt sind das meistens kaum mehr als 1.500 bis 2.000 Euro.
Welche Einkaufsmöglichkeiten gibt es im Gefängnis?
Oft gibt es einen kleinen Laden für Süßigkeiten, Zeitungen, Getränke oder Zigaretten. Auch Sonderbestellungen sind beim Anstaltskaufmann möglich. Alle verkauften Waren müssen allerdings von der Anstalt freigegeben werden.
Welche Freizeitangebote gibt es im Gefängnis?
Bei sehr schweren Straftaten kann das aktive Wahlrecht vorübergehend entzogen werden
In der Regel haben Inhaftierte pro Tag eine Stunde Hofgang im Freien. Die Freizeitangebote reichen von einem Kraftraum über Fußballmannschaften bis zu Kochkursen oder eigenen Bands. Gelegentlich finden auch Konzerte oder Kinovorführungen im Gefängnis statt. Außerdem gibt es in den meisten Gefängnissen eine Bücherei, regelmäßige Gottesdienste und Gesprächsrunden.
Dürfen Gefangene wählen?
Grundsätzlich haben alle Gefangenen die Möglichkeit, sich per Briefwahl an Wahlen zu beteiligen. Bei sehr schweren Straftaten wie dem Verrat von Staatsgeheimnissen oder Abgeordnetenbestechung können Gerichte den Gefangenen das aktive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre entziehen. Wer mindestens ein Jahr im Knast sitzt, darf sich für die folgenden fünf Jahre nicht bei Wahlen aufstellen lassen (passives Wahlrecht).
Was, wenn ein Inhaftierter krank wird?
Im Gefängnis gibt es Ärzte, die die Insassen untersuchen und behandeln. Sie sind entweder fest angestellt oder niedergelassene Hausärzte, die sich für ein paar Stunden pro Woche um die Insassen kümmern. Viele Gefangene haben Suchtprobleme und machen im Knast einen Entzug. Auch verschleppte Infektionskrankheiten, Diabetes oder alte Verletzungen sind auf der Krankenstation an der Tagesordnung. Besonders schwere Fälle werden in einem Gefängniskrankenhaus behandelt.
Titelbild: Jordis Antonia Schlösser/OSTKREUZ