Thema – Reichtum

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Der 163-Millionen-Euro-Finger

Armin S. vertippt sich und wird so zum Multimillionär, zumindest auf dem Papier. Der Banker hat – mit verkatertem Kopf – ein falsches Wertpapier gekauft. Jetzt will er das Geld einklagen

Armin S.

Der eiskalte Tag im Dezember 2015 beginnt für Armin S. mit Kopfschmerzen. Er schleppt sich durch die Frankfurter Innenstadt und denkt an den vergangenen Abend. Er war auf dem Konzert einer israelischen Band in einem Club, hatte später noch mit den Musikern getanzt und Cuba Libre getrunken. Am nächsten Morgen dröhnt sein Kopf, als S. die drei Treppen hinauf zu seinem Büro steigt. In dem kargen 18-Quadratmeterraum liest er auf einem seiner sechs Bildschirme E-Mails, checkt Aktienkurse. Dann kauft S. mit einem Mausklick ein paar Zertifikate, 108,80 Euro das Stück. Insgesamt investiert er etwa 326.000 Euro in das Zertifikat AA2GDQ. Normal für S., der Wertpapiere und Derivate kauft und verkauft wie ein Gebrauchtwagenhändler alte Autos. Dass S. sich heute, zwei Jahre später, noch genau an den Namen dieses Zertifikats erinnert, hat einen Grund. Er hatte sich, so sagt er, übermüdet vertippt und ein falsches Wertpapier gekauft. Der Kauf machte S. zum Multimillionär. Zumindest auf dem Papier, denn das Geld hat er bis heute nicht erhalten.

„Wenn du einen Freund willst im Investmentbanking, hol dir einen Hund“

Die Geschichte des Bankers Armin S. beginnt in den späten 90er-Jahren. Seine Großmutter schenkte ihm ein Buch über eine neue Generation Banker, ein Haufen junger Typen, die für alte Geldhäuser an den Börsen spekulierten. So einer wollte S. werden. Er beschloss, European Business zu studieren, ging nach Münster und Großbritannien. In den frühen 2000er-Jahren spekulierte er für die WestLB. „Das waren wilde Zeiten“, erinnert er sich heute. Dann, 2004, rief ihn der Autor jenes Bankerbuches an, S. und er hatten sich inzwischen angefreundet. Er holte den jungen Banker in sein Team. Acht Jahre handelten sie für die Citigroup-Bank mit Derivaten. Eine aufregende Zeit für S., der sich heute an einen Spruch erinnert, den damals viele Banker sagten: „Wenn du einen Freund willst im Investmentbanking, hol dir einen Hund.“ Doch sein Team war anders, sie hielten zusammen. „Das war eine sehr, sehr gute Zeit“, sagt S. heute. Sie endete 2012. Die Bank holte neue Leute, und die alten mussten gehen. S. wurde entlassen und stand plötzlich alleine da.

Derivate

Längst handeln Banker mit mehr als nur mit Aktien. Zum Beispiel mit Derivaten. Bei dieser Anlageform hängt der Wert von einer anderen Größe ab, etwa von dem Kurs einer Aktie oder dem Preis eines Rohstoffs. Dabei sind Derivate so konstruiert, dass sie an die Kurs- und Preisschwankungen der Ausgangsgröße gekoppelt sind und diese überproportional widerspiegeln. So kann ein kleiner Kursanstieg zu einem extremen Wertgewinn eines Derivats führen. Kritiker mahnen deshalb, dass Derivate Anlass für hochriskante Spekulationen geben. Der US-amerikanische Investor Warren Buffett bezeichnete die Anlageform einst als „finanzielle Massenvernichtungswaffe“. Derivate lassen sich aber nicht nur zur Spekulation einsetzen, sondern auch als Absicherung gegen potenzielle Kursschwankungen. Eine Untergruppe der Derivate sind Zertifikate. Mit diesen können Banker unter anderem Zugang zu sonst unzugänglichen Märkten erhalten, haben aber meist keinen Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung. Auf welche Anlageform sich ein Derivat bezieht, muss die Bank offenlegen, die es ausgeben hat.

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Armin S.

Im Netz per Mausklick mal eben ein paar Millionen machen – kann passieren und ist Armin S. passiert

„Für mich war klar, ich will meine eigene Sache starten. Auch wenn ich nicht wusste, ob es funktioniert oder nicht“, erinnert sich S. Er bezog das kleine Büro in dem Frankfurter Hinterhof, hängte sechs Bildschirme und ein Foto seiner Familie auf. Schnell fand S. seine Nische. Er arbeitete als Cross-Border-Händler. Er kaufte im Ausland Aktien von Unternehmen, die an der deutschen Börse nicht gelistet waren. Und verkaufte diese an Banken, deren Kunden die Wertpapiere in ihrem Portfolio haben wollten. Ein Geschäft so klein wie lukrativ. „Mal machte ich ein bisschen Gewinn, mal ein bisschen Verlust“, sagt S. heute. „Aber unterm Strich blieb etwas hängen.“ Der Plan ging auf. Ohne Sportwagen und Penthouse-Apartment zwar. S. fuhr Bus und Bahn, wohnte in einer 75-Quadratmeter-Wohnung und war damit zufrieden. Doch dann kam jener Dezembermorgen.

Banker nennen so etwas einen „Fat finger error“

S. merkt an diesem Morgen schnell, dass er mit dem Zertifikat AA2GDQ das falsche Wertpapier gekauft hat. Er hatte eine Zwei statt einer Sieben getippt. Nur was er da gekauft hat, das kann er nicht herausfinden. Normalerweise werden die Bedingungen oder Inhalte von Derivaten gelistet, doch sein Zertifikat kann S. nicht finden. Er beschließt, erst mal nach Hause zu gehen, den schweren Kopf wegschlafen.

Ein paar Stunden später zeigt sein Depot den Kauf an. Eigentlich sollte dort neben dem Zertifikat ein sechsstelliger Eurobetrag stehen. Doch nun steht da ein neunstelliger. Die Zertifikate waren nicht die 108,80 Euro, für die S. sie gekauft hatte, sondern ein Vielfaches wert. Rund 163 Millionen. Die Bank hatte das Zertifikat AA2GDQ zu einem falschen Preis angeboten. S. wäre Multimillionär.

Armin S.

Armin S. bei der Arbeit – bei sechs Monitoren kann man schonmal den Überblick verlieren

 

Banker nennen so etwas einen „Fat finger error“. Denn wo ein Finger Millionenbeträge verschieben kann, geschehen Fehler. Etwa im Jahr 2001, als ein Mitarbeiter der UBS-Bank 610.000 Aktien der japanischen Werbeagentur Dentsū für 16 Yen verkaufte. Eigentlich sollte er 16 Dentsū-Aktien für 610.000 Yen verkaufen. Die Bank verlor rund 100 Millionen Dollar. Im Sommer 2015 drückte wohl ein Juniormitarbeiter der Deutschen Bank zu oft die Null an seiner Tastatur. Die Bank überwies einem US-amerikanischen Fonds etwa sechs Milliarden Euro. Die Bank stornierte den Handel, ohne Geld zu verlieren. Denn fehlerhafte Geschäfte können in der Regel bis elf Uhr am nächsten Werktag aufgehoben werden, je nach Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. Auch S.’ Depotbank und die BNP Paribas haben laut S. eine solche Vereinbarung, doch die BNP stornierte nicht und schickte trotzdem die Zertifikate nicht.

S. lässt in Paris nachfragen, wo das Geld bleibt. Ein Mitarbeiter der BNP antwortete, der Trade sei erfasst worden und müsse nun manuell eingebucht werden.

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Armin S.

Dieser Mann könnte bald Multimillionär sein

Tage später erhält S.’ Bank einen Brief aus Paris. Dieser enthält nur einen Satz: „Hiermit fechten wir wegen Irrtums fristgerecht unsere Erklärung bezüglich des Geschäfts (…) an.“ S. legt Widerspruch ein. Doch das hilft nicht. Die 163 Millionen Euro haben ihn bis heute nicht erreicht.

Was sollte der Wertpapierhändler, der günstige Cuba Libre schätzt und in einem kleinen Hinterhofbüro handelt, gegen die BNP, die drittgrößte Bank Europas, ausrichten? Diese Frage stellt sich S. wohl in diesen Tagen im Dezember 2015. Ein Rechtsstreit könnte Millionen von Euro kosten und S. finanziell ruinieren. Er macht es trotzdem.

Im Mai 2016 reist er also nach Paris. Dort veranstaltet die BNP ihre Hauptversammlung. Unter den Aktionären im Publikum sitzt auch S. Er hört, wie der Vorstand die Jahresergebnisse referiert, dann schreitet er ans Mikrofon. Am Ende solcher Veranstaltungen können Aktionäre dem Vorstand Fragen stellen. S. sagt: „Meiner Meinung nach ist die Bilanz der BNP Paribas falsch.“ Es fehlten 160 Millionen Euro Rückstellungen für einen Rechtsstreit. Dann fährt S., so erinnert er sich, fort: „Da Ihr Haus bisher jede Zahlung verweigert, sehe ich mich gezwungen, eine Klage über 152 Millionen Euro gegen Ihr Haus einzureichen.“

Am Ende könnte S. den Gerichtssaal als sehr reicher Mann verlassen

Wieder in Frankfurt, beginnt er, sich tiefer in sogenannte „Mistrades“ einzulesen, in Fälle wie die des japanischen Bankers und des Mitarbeiters der Deutschen Bank. Und er sucht Unterstützer. Mehrere Privatpersonen und eine Institution, deren Namen S. nicht nennen möchte, sagten zu, ihn bei Anwalts- und Verfahrenskosten zu unterstützen. Er kann klagen. Am 19. Mai 2017 schickt S.’ Anwalt seine Klage an das Amtsgericht Frankfurt am Main. Darin fordert er das Geld von der Bank. Mitte Mai dieses Jahres wird es so weit sein: In einem Gerichtssaal nahe der Frankfurter Innenstadt wird S. vor einen Richter treten und möglicherweise ein Urteil hören. Doch er ahnt schon heute, dass die Geschichte von Zertifikat AA2GDQ und ihm dort nicht enden wird. S. oder die BNP können das Verfahren auf die nächsthöhere Ebene ziehen. Am Ende könnte der Bundesgerichtshof entscheiden und S. einen Gerichtssaal als sehr reicher Mann verlassen.

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