Hand drauf: Einen Mietvertrag kannst du auch mündlich abschließen
Die Ressourcenschonung fängt für manche schon beim Mieten an. Um eine Wohnung zu mieten, musst du tatsächlich kein Papier unterschreiben, eine mündliche Vereinbarung reicht. Wenn die wesentlichen Informationen besprochen wurden: Wer mietet von wem? Welche Wohnung? Und vor allem: Wie hoch ist die Miete? Das Problem: Mündliche Mietverträge gelten auf unbestimmte Zeit. Nur bei einer Mietdauer von unter einem Jahr darf man sie befristen. Und wer einen Rechtsanspruch durchsetzen will, sollte beweisen können, was genau vereinbart wurde. Schriftliche Belege sind dafür einfach deutlich besser geeignet. Wichtig ist in jedem Fall, ein Übergabeprotokoll zu erstellen – das zum Beispiel die Mängel aufführt, die die Wohnung beim Einzug hat.
Mein Herr und Verbieter: Vermieter dürfen nicht alles
Drei Kaltmieten sind das Maximum, das Vermieter als Kaution fordern dürfen. Wer das zahlen kann, darf auch nicht gezwungen werden, eine Bürgschaft – etwa von den Eltern – vorzulegen. Dein Vermieter darf auch nicht unangemeldet vor der Tür stehen und grundlos Einlass verlangen. Mindestens 24 Stunden vorher sollte er sich mit einem klaren Grund für den Besuch anmelden. (Genug Zeit, um noch mal aufzuräumen und den Müll rauszubringen.) Vermieter können dir ebenso nicht generell verbieten, einen Hund oder eine Katze zu halten. Sie können aber fordern, dass man sie dafür um Erlaubnis bittet. Gegen Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Wellensittiche dürfen Vermieter ohnehin nichts sagen.
Das ist Sonett: Musizieren darfst du in jeder Wohnung
Eine E-Gitarre lässt sich mit Kopfhörern praktisch lautlos spielen, bei Trompeten wird es selbst mit Dämpfer schwierig. Wie viel Getröte und Gequietsche im Wohnraum erlaubt ist, ist leider nicht eindeutig geregelt. Normal lautes Musizieren ist für eine gewisse Zeit grundsätzlich gestattet – außer während der Nachtruhe (22 bis 7 Uhr) und der Mittagsruhe, die durch Städte, Kommunen, manchmal auch die Hausordnung ganz unterschiedlich geregelt ist. Einige Gerichte halten zwei bis drei Stunden Musik am Tag für akzeptabel, andere gestatten gerade bei lauten Instrumenten noch weniger. Laut Landgericht Nürnberg-Fürth nervt ein Schlagzeug beispielsweise schon ab 90 Minuten. In Zimmerlautstärke darfst du übrigens so lange spielen, wie du willst. Nur ist die eben schwierig einzuhalten: Zimmerlautstärke bedeutet, dass deine Nachbarn die Musik höchstens leise hören. Wie für alles, was potenziell zum Nachbarschaftsstreit führen kann, gilt auch hier: Reden hilft.
Lass ich mir nicht mieten: Weniger Wohnqualität heißt auch weniger Miete
Gute Nachricht für alle, die schon den Weg vom Sofa zum Kühlschrank unzumutbar finden: Ist die Strecke vom Wohnhaus zur Mülltonne zu lang, kann man Mietminderung bekommen. Ein Berliner Gericht hielt 2,5 Prozent weniger Miete für angemessen, weil eine Mieterin 165 Meter und damit doppelt so weit wie bisher zu ihrer Mülltonne laufen musste. Die paar Prozent Mietminderung mögen wenig erscheinen, bei 500 Euro Monatsmiete sind das aber schon 150 Euro im Jahr.
Laute Musik aus der Nachbarwohnung ist nicht per se ein Grund für eine Mietminderung (siehe oben). In der Vergangenheit gab es aber viele andere Gründe, beispielsweise
- wenn nebenan eine Sexarbeiterin wohnt: etwa 20 Prozent. Aber nicht wegen der Frauen, sondern wegen der Kunden, die durch den Hausflur irren;
- wenn die Toilettenspülung nicht reicht, um drei Blätter Klopapier wegzuspülen (5 Prozent);
- wenn der Zigarettenrauch der Nachbarn in die Wohnung zieht (3 Prozent);
- oder wenn das warme Wasser ausbleibt (bis zu 30 Prozent).
Aber Achtung: Gerichtsurteile sind nicht pauschal auf die eigene Situation übertragbar. Eine Rechtsberatung für den Einzelfall können nur Anwältinnen und Anwälte leisten.
Ein Hoch auf uns: Langzeitbesucher musst du nicht anmelden
Wenn der beste Freund Liebeskummer hat und zu Besuch kommt, wird aus dem Trostwochenende womöglich schon mal eine Trostwoche. Das deutsche Mietrecht hat nichts dagegen: Langzeitbesuch bis zu sechs Wochen muss man dem Vermieter nicht melden. Wenn es länger wird, sollte man die Vermieter über den Besuch informieren. Mehr Miete darf er nicht verlangen, mehr Bewohner können aber natürlich höhere Nebenkosten bedeuten.
Und sollten aus Besuchern mal Zwischenmieter werden: In Deutschland gilt ein allgemeines Untermietsrecht, das Mietern die Untervermietung prinzipiell erlaubt. Trotzdem muss der Vermieter in der Regel zustimmen – obwohl der Zwischenmieter seinen Mietvertrag nicht mit dem Vermieter, sondern mit dem Mieter macht. Übrigens: Auch Zwischenmieter haben eine Kündigungsfrist.
Ich bleib bei mir: Auch als chaotischer Mieter darfst du in der Wohnung bleiben
Manche Menschen wissen ja nicht mal mehr, wer Bundespräsident war, als sie zuletzt Staub gewischt haben. Vermieter dürfen Mieter aber nicht einfach so rausschmeißen, bloß weil sie die Wohnung zumüllen. Unordnung und Dreck in der Wohnung werden erst zum Problem, wenn der Hausfrieden gestört wird. In einem Fall, der vor Berliner Gerichten verhandelt wurde, berichteten Zeugen, es habe aus der Wohnung „nach alten Menschen“ und „unsauber und nach Rauch“ gerochen. Die Mieter hatten sogar Kakerlaken in der Wohnung. Für das Gericht kein Grund, der Vermieterin recht zu geben: Die Mieter durften bleiben.
Einmal Flat White, bitte: Unrenovierte Wohnungen musst du beim Auszug nicht streichen
Wer das Wort „Auszug“ hört, denkt oft an verklebte Farbrollen, Malerhut und vollgekleckste Fenster. Muss nicht sein, entschied im Jahr 2015 der Bundesgerichtshof. Zumindest dann nicht, wenn man die Wohnung unrenoviert übernommen hat. Hatten die Wände oder die Wohnung generell beim Einzug deutlich sichtbare Gebrauchsspuren, muss beim Auszug auch nicht gestrichen werden. Sogar bei frisch renovierten Wohnungen können einen der Mietvertrag oder die (kurze) Mitdauer vor dem Weißen, wie Umzugsprofis sagen, bewahren. So oder so: Beim Einzug immer an ein Übergabeprotokoll denken!
Fotos: Renke Brandt