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Lebenslang

Vor zehn Jahren hungerte das Regime des syrischen Diktators Assad das Viertel Jarmuk in Damaskus aus. Überlebende wie Ammar Hajou versuchen, die Verantwortlichen zu verklagen – dank des Weltrechtsprinzip auch in Deutschland

Flüchtlinge stehen für Nahrungsmittelhilfe an

Ein Mann liegt auf einer Krankenliege. Hände in weißen Handschuhen huschen über seinen Oberschenkel, über dessen Breite sich eine klaffende Wunde zieht. Er hat viel Blut verloren, die Wunde hätte eine große Arterie verletzen und ihn das Leben kosten können, aber der Mann hat ganz andere Sorgen: Was, fragt er, ist mit seinem Lebensmittelpaket passiert?

Der Verwundete ist Ammar Hajou. Wer verstehen will, was Hunger bedeutet, kann sich dieses Video von ihm aus dem März 2014 ansehen. Damals wohnt Hajou in Jarmuk, einem ursprünglich für Palästinenser*innen eingerichteten Flüchtlingslager vor den Toren von Damaskus, das sich über Jahrzehnte zu einem eigenen Stadtteil entwickelt hat. Weil das syrische Regime unter Jarmuks Bewohnern Aufständische vermutete, bombardierte es den Stadtteil und riegelte ihn ab Juli 2013 für mehr als ein Jahr vollständig ab. Der mehrheitlich palästinensischen Bevölkerung fehlten Nahrungsmittel, Medikamente, Strom und Wasser, nur vereinzelt kamen Hilfspakete der Vereinten Nationen (UN) zu ihnen durch. Mehr als 170 Personen starben an Unterernährung, darunter viele Kinder.

Im Februar dieses Jahres verurteilte das Berliner Kammergericht Moafak D. zu lebenslanger Haft. Er war einer der Assad-treuen Milizionäre, die Jarmuks Belagerung durchgesetzt hatten. Das Gericht sieht es als bewiesen an, dass Moafak D. im März 2014 mit einem Granatwerfer in eine unbewaffnete Gruppe von Zivilist*innen schoss, die für Lebensmittelpakete anstanden. Mindestens vier Morde und zwei versuchte Morde soll Moafak D. an diesem Tag begangen haben. Laut Urteil ist der Angriff mit einer militärischen Waffe auf Zivilist*innen ein schweres Kriegsverbrechen.

 „Die Menschen haben Katzen und Hunde gegessen, Gras und Kakteen“

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Ammar Hajou (Foto: Hannah El-Hitami)
Ammar Hajou in seiner Wohnung (Foto: Hannah El-Hitami)

Ammar Hajou überlebte D.s Attacke schwer verletzt. Und trat acht Jahre später als Nebenkläger im Prozess gegen Moafak D. auf. Am achten Prozesstag im September 2022 erzählte Hajou im Berliner Gerichtssaal, was er in Jarmuk erlebt hat. Die Bundesanwaltschaft zeigte auch das Video von ihm auf der Krankenliege. Mehr als drei Stunden lang beantwortete Hajou die Fragen der Anwält*innen und Richter*innen. Er und die anderen Zeug*innen hatten das Gericht an den insgesamt 33 Prozesstagen immer wieder angehalten, die Verbrechen von Moafak D. nicht isoliert zu sehen, sondern im Zusammenhang mit der Belagerung: Die Überlebenden berichteten, wie sehr sie Hunger gelitten hatten, wie vollständig sie der Gewalt der Milizen ausgeliefert gewesen waren. „Die Menschen haben Katzen und Hunde gegessen, Gras und Kakteen. Es gab keine Medikamente. Wer verletzt wurde, starb meistens“, erzählt Hajou knapp vier Monate nach Prozessende. Verurteilt wurde Moafak D. letztlich nicht für die Belagerung, sondern für seine Einzeltat, den mehrfachen Mord.

Während des Prozesses saß Ammar Hajou still im holzgetäfelten Saal, den Oberkörper auf dem Tisch abgestützt, den Blick oft ins Leere gerichtet. Beim Besuch in seiner Wohnung in Salzgitter ist der 49-Jährige dagegen lebhaft und gesprächig. Wenn Hajou erzählt, schwört er häufig zu Gott und betont, dass er nicht übertreibe. Auch er selbst habe Katzen gegessen, sagt er nüchtern, während seine Frau Kaffee und Gebäck auf den Wohnzimmertisch stellt.

Hajou und seine Frau sind staatenlose Palästinenser*innen, beide sind in Jarmuk aufgewachsen. Wie viele andere flüchteten sie Ende 2012, als das Assad-Regime ihr Viertel aus der Luft bombardierte. Nur 18.000 der 160.000 Bewohner*innen blieben. Hajou kehrte allein zurück, um als Sanitäter zu arbeiten. Als Jarmuk von der Außenwelt abgeschnitten wurde, im Juli 2013, wusste er nicht, dass er seine Frau und seine zwei kleinen Kinder für Monate nicht sehen würde, obwohl sie in derselben Stadt lebten; dass er in einem Lager gefangen sein würde, das der ehemalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon die „tiefste Hölle“ nannte.

Für die Belagerung selbst wurde bislang noch niemand verurteilt

Ab Anfang 2014 verteilten die UN Hilfsgüter. Doch die Ausgabe wurde von den Milizen kontrolliert, die Jarmuk belagerten. Wer Pakete holen ging, begab sich in Lebensgefahr, erzählt Hajou, viele seien festgenommen oder beschossen worden. „Die Lebensmittelpakete hießen bei uns ‚Kartons des Todes‘.“ Aber wenn der Hunger zu groß wurde, hätten die Bewohner*innen das Risiko in Kauf genommen.

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UN Hilfsgüter (Foto: picture alliance/dpa/Sana Handout)
Auf diesem Foto der staatlichen syrischen Nachrichtenagentur vom Februar 2014 verteilen UN-Mitarbeitende in Jarmuk Nahrungsmittelpakete – wer sie holen ging, begab sich in Lebensgefahr, erzählt Hajou (Foto: picture alliance/dpa/Sana Handout)

An jenem Märzmorgen ging auch er zur Hilfsgüterverteilung am nördlichen Rand des Viertels. Hajou wartete Stunden. Auf dem Heimweg, das Paket in den Armen, er hatte den Milizionären schon den Rücken gekehrt, hörte er ein Sausen, dann eine Explosion. Hajou spürte, dass ihn etwas Scharfes am Bein getroffen hatte, und stürzte zu Boden. Aus seiner Zeit als Sanitäter wusste er, was zu tun war, und zwar schnell: Er band die Wunde mit einem Kabel ab, ein herbeigeeilter Mann schob ihn auf dem Fahrrad ins Krankenhaus. Hajou überlebte. Aber er schaffte es erst 2015, aus dem besetzten Lager zu fliehen.

Zu dem Zeitpunkt kontrollierte der sogenannte Islamische Staat Jarmuk. Heftige Straßenkämpfe mit der syrischen Regierung verschlimmerten die Lage für die Bevölkerung. Er und seine Familie seien über die Türkei nach Deutschland geflohen, erzählt Hajou. Dort habe er von Freunden gehört, dass Moafak D. in Berlin sei. „Ich kannte ihn aus Jarmuk, er ging dort ein und aus.“ Schon direkt nach dem Angriff habe man im Viertel darüber gesprochen, dass Moafak D. der Täter sei.

Hajou wandte sich an den syrischen Anwalt Anwar al-Bunni, der die deutschen Behörden bei ihren Ermittlungen zu Syrien unterstützt. Al-Bunni vermittelte Hajou an die Bundesanwaltschaft, die ihn befragte. Schließlich entschied er, sein Recht als Opfer der Tat in Anspruch zu nehmen: Hajou wurde im Prozess gegen Moafak D. zum Nebenkläger.

Mit den Verfahren gegen syrische Kriegsverbrecher nimmt Deutschland eine besondere Rolle ein

Seit Jahren setzen sich deutsche Gerichte mit Verbrechen auseinander, die seit Beginn der Massenproteste gegen Präsident Baschar al-Assad in Syrien 2011 begangen wurden. Solche Prozesse fußen auf dem Weltrechtsprinzip. Das erlaubt allen Staaten, Kernverbrechen des Völkerstrafrechts vor Gericht zu bringen, auch wenn sie nicht an oder von ihren Staatsbürger*innen (Personalitätsprinzip) oder auf ihrem Staatsgebiet (Territorialprinzip) verübt wurden. Der Gedanke dahinter : Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression (etwa ein Angriffskrieg) wiegen so schwer, dass sie die Weltgemeinschaft als ganze betreffen.

Bislang haben sich diese Prozesse vor allem mit (mutmaßlichen) Täter*innen befasst, die in Deutschland leben. Denn für einen Prozess muss der Angeklagte anwesend sein, und Staaten wie Deutschland ist es wichtig, Völkerrechtsverbrecher*innen keine Zuflucht zu bieten.

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Prozess (Foto: Hannah El-Hitami)
Mehr als drei Stunden wurde Ammar Hajou 2022 als Zeuge in Berlin befragt. Der Prozess und das Urteil hätten ihn stolz gemacht, erzählt er (Foto: Hannah El-Hitami)

Mit den Verfahren gegen syrische Kriegsverbrecher nimmt Deutschland eine besondere Rolle ein. Denn für die Gewalttaten in Syrien gibt es keine umfassende Strafverfolgung. Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag werden durch Länder wie Russland und China blockiert. Die Bundesanwaltschaft betonte im Rahmen eines Prozesses in Koblenz, dass es Deutschland aufgrund seiner historischen Verantwortung wichtig sei, Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht hinzunehmen. 2020 wurden dort vor dem Oberlandesgericht zwei ehemalige syrische Geheimdienstmitarbeiter wegen Folter und Mordes an politischen Gefangenen angeklagt und später wegen ihrer Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. In Frankfurt steht seit Januar 2022 ein syrischer Arzt vor Gericht, der Gefangene gefoltert haben soll.

Die Prozesse sind wichtige Signale, dass Kriegsverbrecher*innen überall auf der Welt Strafverfolgung droht, findet Ammar Hajou. Seit der Belagerung habe er die Freude am Leben verloren, erzählt er in Salzgitter. Er leide bis heute unter den körperlichen und psychischen Folgen. Aber der Prozess und das Urteil hätten ihn stolz gemacht.

Ob die Prozesse in Syrien ähnlich aufgenommen wurden, ist schwer zu sagen. Sich im Land dazu zu äußern ist lebensgefährlich. Das Regime scheint genau hinzusehen: Laut eigener Aussage wurden Angehörige von Zeug*innen aus den Verfahren in Koblenz und Frankfurt vom Geheimdienst bedroht. In der Diaspora sind die Gefühle gemischt: In den sozialen Medien sehen viele keinen Sinn in den Verfahren, solange Assad an der Macht bleibt; anderen bedeutet es viel, dass das Unrecht teilweise aufgearbeitet wird und so eine offizielle Geschichte geschrieben wird, die der Propaganda des Assad-Regimes widerspricht. Sie hoffen, dass all die gesammelten Beweise eines Tages genutzt werden können, um auch die höchsten Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Zehn Jahre ist es her, dass Jarmuk abgeriegelt und seine Bewohner*innen systematisch ausgehungert wurden. Auch das sei ein Kriegsverbrechen, sagt Hajou, und die Täter seien bekannt. Das syrische Regime, seine Armee und Geheimdienste, palästinensische und irakische Milizen, die Hisbollah, wieder und wieder zählt Hajou die Verantwortlichen auf. Bislang wurde niemand für die Belagerung verurteilt. Aber einige der Täter, da ist Hajou sicher, sind in Europa.

Titelbild: Bewohnerinnen und Bewohner des belagerten Viertels Jarmuk warten auf Essenslieferungen (UNITED NATIONS RELIEF AND WORKS /NYT/Redux/laif)

Dieser Text wurde veröffentlicht unter der Lizenz CC-BY-NC-ND-4.0-DE. Die Fotos dürfen nicht verwendet werden.