An Mileys erstem Schultag in der vierten Klasse guckten knapp 550.000 Leute zu. Das ist okay, nicht überragend. Ein Ausflug mit Mileys Freundinnen hat fast doppelt so viele Klicks. Und ein Video, in dem Miley und ihre Mama Freaky-Friday-mäßig die Rollen tauschen, wurde sogar über 1,4 Millionen Mal angesehen. Die Kommunikationsagentur Faktenkontor hat Miley kürzlich zur viertrelevantesten Youtuberin Deutschlands gekürt – nach „Bibi“, „Beki“ und „Dagi“. Aber Miley ist erst neun. Auch Leona (6), Pauline (2) und Frida (1) sind schon berühmt. Die drei sind die Kinder von Isabeau Kleinemeier, auf Youtube bekannt und erfolgreich als „Isabeau“. Die drei Mädchen sind offiziell nur Nebendarstellerinnen auf dem Kanal ihrer Mutter. Ihre Gesichter sind in den Videos unkenntlich gemacht. Das unterscheidet sie von Miley. Sie ist der Star in ihrer eigenen Sendung „Mileys Welt“ auf dem gleichnamigen Youtube-Kanal.
Kinder als Werbeträger
Kinderleicht, das bisschen Vloggen? Ein Social-Media-Berater hat uns erklärt, warum es nur wenige Influencer wirklich schaffen – und wie sie von Firmen eingespannt werden
Die Frage nach dem richtigen Umgang mit Fotos und Videos von Kindern im Internet wird schon länger debattiert. Doch dass vor allem professionelle Influencerinnen, Bloggerinnen oder Youtuberinnen mit ihrem Privatleben auch ihre Kinder im Netz präsentieren, ist ein relativ neues Phänomen. Auch weil das Business immer größer wird: Etwa 30.000 deutschsprachige Instagrammer, Youtuber und Co. erzielen in Deutschland, Österreich und der Schweiz derzeit geschätzt einen Nettoumsatz von etwa 560 Millionen Euro – das hat die Beratungsgruppe Goldmedia errechnet. Tendenz steigend. Wie sollen bei einem Geschäftsmodell, bei dem die möglichst authentische Darstellung des eigenen Alltags verkauft wird, die eigenen Kinder ausgeblendet werden? Aber darf man das überhaupt, ein Kinderleben von klein auf ins Netz stellen? Und sogar vermarkten?
Rein rechtlich, so erklärt Luise Meergans vom Deutschen Kinderhilfswerk, liege die Pflege und Erziehung bei den Eltern: „Die dürfen machen, was sie wollen. So steht es im Grundgesetz, Artikel 6. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet wird.“ Kritisch werde es aber, wenn Kinder zur Schau gestellt oder instrumentalisiert werden. „Was ist das Kind?“, fragt Meergans: „Ein Mittel zum Geldverdienen?“ Zum Verdienst mit Kindern auf Blogs und Co. gibt es noch keine Zahlen in Form von Nettoumsätzen. Fest steht aber: Kinder generieren Klicks. „Bibis“ Geburtsbericht: 4,4 Millionen Views. Ein Video mit dem Titel „Wir reden das erste Mal über unsere Schwangerschaft“: 5,2 Millionen Views. Zum Vergleich: Ein Video mit dem Titel „Ein Nacktfoto von mir wurde veröffentlicht“ hat 1,4 Millionen Views.
Zwischen Spaß und Kinderarbeit
Mileys Eltern haben ihre alten Jobs im Dialysezentrum und bei der Bahn aufgegeben, um Youtube-Videos zu produzieren. Isabeau Kleinemeier ist hauptberufliche Mami-Vloggerin, ihr Mann gelernter Elektriker. An den Kindern hängt heute ein nicht unerheblicher Teil des Haushaltseinkommens und damit die Finanzierung der gesamten Familie. „Für Kinderarbeit haben wir in Deutschland klare Gesetze“, sagt Kinderhilfswerk-Mitarbeiterin Meergans. „Da gibt es Kontrollinstanzen, aber Youtube-Kanäle sind bei diesen Instanzen noch nicht immer auf dem Schirm.“
Mileys Eltern, Aynur und Robert Henle, haben es auf dem Schirm. Auch weil sie ständig mit dem Vorwurf konfrontiert werden, sie betrieben Kinderarbeit. Sie haben sich selbst beim Jugendamt gemeldet. Und da sind sie im deutschen Youtube-Universum wohl die Einzigen. Die Henles sagen klar: Ja, das, was Miley da macht, ist Kinderarbeit. Und Kinderarbeit ist in Deutschland zwar grundsätzlich verboten, aber unter bestimmten Bedingungen mit einer behördlichen Ausnahme erlaubt: Miley darf an 30 vollen bzw. 60 halben Drehtagen im Jahr arbeiten, maximal vier Stunden pro Tag. Diese Regelung richtet sich nach dem Alter, und es gibt zahlreiche Auflagen, die das Jugendamt individuell ausrufen kann, so wie in Mileys Fall: keine Videos im Kinderzimmer, keine Videos beim Schwimmen und nicht beim Planschen im Garten.
Jana Hofmann hat das Influencen ganz ohne die Zuhilfenahme von Kindercontent versucht. Weit gekommen ist sie nicht
Verstöße gegen die Auflagen des Jugendamts
Die Auflagen, sagen die Henles, verschaffen der Familie klare Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Youtubern. Die Plansch-Videos nämlich würden immer besonders gut geklickt. Und: Sie würden das Ganze mehr zu „echter Arbeit“ machen, als es das vorher war, sagt Robert Henle. Statt einfach mal ein bisschen die Kamera laufen zu lassen, müsse man nun die Drehtage wirklich planen. An diesen Tagen müsse Miley dann auch abliefern.
Auf alle anderen Fragen haben die Henles Antworten. Wie Leute, die ständig mit den immer gleichen Vorwürfen konfrontiert werden: Was tut ihr eurem Kind da an? Wieso stellt ihr sie zur Schau? Sie rechtfertigen sich wie ein Fleischesser vorm Vegetarier: alles relativieren. „Was heißt schon Öffentlichkeit?“, fragt Mileys Vater Robert Henle. „Ist es etwa nicht öffentlich, wenn mein Kind im Schwimmverein ist und da Leute zugucken? Und dann am nächsten Tag ein Foto davon in der Zeitung ist?“
Isabeau Kleinemeier hingegen erfüllt die Auflagen des Jugendamts ganz augenscheinlich nicht. Sie filmt zum Beispiel in den Kinderzimmern ihrer Töchter: Guckt mal hier, der schöne Holz-Sattelzug – den kann man auch in meinem Online-Shop kaufen. Auf Anfrage von fluter.de hat sie nicht mehr reagiert, nachdem sie sich nach der Reichweite der Website erkundigt hatte. In einem Video, in dem sie die Entscheidung erklärt, die Kinder zu „zensieren“, wie sie sagt, erklärt sie ihren Fans: „Es geht um das Persönlichkeitsrecht und ob sie das überhaupt später wollen.“
Urvertrauen in die Eltern
Auch Boris Burow, Anwalt für IT- und Medienrecht, befasst sich viel mit der Frage nach dem Später. Für ihn ist klar: „Der allgemeine Grundsatz des Kindeswohles steht an oberster Stelle. Damit ist die Frage beantwortet. Eine Achtjährige oder auch Neun-, Zehn-, Elf-, Zwölfjährige ist nicht in der Lage, intellektuell zu bewerten, was das für die Zukunft bedeutet. Kinder in dem Alter haben ein Urvertrauen in die Eltern.“ Juristisch gesprochen gehe es dabei um die Einsichtsfähigkeit, die nicht gegeben sei. „Es ist völlig unklar, ob das Kind das in ein paar Jahren gut findet.“
Die Plattformen wie Youtube und Instagram sieht Burow, rein rechtlich gesehen, nicht in der Pflicht. Dafür müsste eine betroffene Person zum Beispiel ihr Recht am eigenen Bild einklagen. In diesen Fällen also: das Kind. Die Gesichter der Kinder unkenntlich zu machen sei sicher „besser“. Dann stelle sich die Frage, welche Rückschlüsse man dann noch ziehen könne. Burow sagt: „Ich würde auch niemandem empfehlen, die eigene Joggingroute zu veröffentlichen. Oder wann man im Urlaub ist. Die Gefahren werden unterschätzt, weil vielleicht noch nicht genug passiert.“
Die Henles beantworten die Später-Frage mit Gegenfragen wie: „Können wir nicht stolz sein auf das, was unser Kind da macht?“ Nur auf eine Frage gibt es eine ganz klare Antwort: Was passiert, wenn Miley aufhören will? „Dann hört sie auf.“ Damit die Familie in diesem Fall nicht in finanzielle Not gerät, hat sie sich inzwischen ein kleines Youtube-Imperium aufgebaut. Neben Mileys Kanal gibt es noch drei weitere Henle-Kanäle, auf denen Miley keine oder keine prominente Rolle spielt.
Illustration: Renke Brandt