fluter.de: Folgendes imaginäres Szenario: Ich bin seit Wochen auf der Suche nach einem Paar Sneakers, nun habe ich sie bei superschuhe123.to gefunden, wo sie nur 70 statt 160 Euro kosten. Kann ich dem vertrauen?
Iwona Husemann: Wenn die Preise auffallend günstig sind oder Ware angeboten wird, die eigentlich schwer verfügbar ist, schrillen bei mir die Alarmglocken. Da sollte man unbedingt genauer hingucken, ob es sich nicht um einen Fakeshop handelt – also eine Seite, wo man Ware bestellt, per Vorkasse bezahlt und sie dann nie ankommt.
Woran kann man denn solche Fakeshops erkennen?
Das ist tatsächlich relativ schwierig. Mit einem Baukastensystem ist ein Onlineshop schnell hochgezogen, das können auch Menschen, die nicht allzu technikaffin sind. Es gibt aber ein paar Softmarker, mit denen man sie ganz gut erkennen kann.
Zum Beispiel?
Man sollte immer einen Blick ins Impressum werfen. Ist das überhaupt vorhanden? Und ist es vollständig? Denn da muss nach deutschem Recht genau stehen, wer mein Vertragspartner ist. Also: Wie heißt der Shop, was hat der für eine Gesellschaftsform? Auch eine Adresse und eine Telefonnummer muss man finden. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ebenfalls helfen. Bei vielen Fakeshops sind die erkennbar durch ein Übersetzungsprogramm gelaufen, da ist dann das Deutsch nicht korrekt, es fehlen Sachen, es liest sich einfach nicht gut. Auch eine Widerrufsbelehrung sollte es unbedingt geben.
Angenommen, das ist alles da, aber es sieht schon etwas komisch aus …
Wer ein ungutes Gefühl hat, dem gebe ich immer den Tipp: Einfach mal den Kundenservice anrufen und gucken, was passiert. Wenn man den schon nicht erreicht, wenn man noch kein Problem hat – dann möchte man sich nicht vorstellen, was los ist, wenn man eins hat.
Was bringen Prüfsiegel und Zertifikate?
Sie zeigen an, dass die Internetseite einmal durch einen Test gelaufen ist und sich hat zertifizieren lassen. Auch solche Siegel werden aber gefälscht, und deswegen ist es wichtig, genauer hinzugucken. Ist etwas einfach nur als Bilddatei eingefügt, dann ist das gar kein echtes Siegel. Wenn man draufklickt, muss die Zertifikatsdatei auf der Seite des Prüfsiegel-Anbieters angezeigt werden – da steht dann etwa, wann der Shop geprüft wurde und wie lange das Siegel gültig ist.
Wenn ich jetzt nicht bei Superschuhe123 einkaufe, sondern bei einem bekannten Händler – muss ich das dann auch alles gegenchecken?
Bei den großen Anbietern sehen wir keine Probleme. Da kann man auch darauf vertrauen, dass die sich wirklich hinter ihrem Onlineauftritt oder der passenden App verbergen.
Wie ist es mit Amazon und ähnlichen Marktplätzen?
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher denken, wenn sie bei Amazon und Co. etwas bestellen, dann kaufen sie auch direkt bei diesen Anbietern. Aber das ist nur bei einem Teil der Bestellungen der Fall. Diese sogenannten Marktplätze bieten eine große Plattform für ganz, ganz viele kleine Händler an, da muss man schon hinschauen, bei wem man gerade einkauft und wie die Bewertungen des Shops sind. Denn wenn was nicht klappt, muss man sich am Ende mit einem kleinen Anbieter auseinandersetzen und nicht mit dem großen Marktplatz.
Angenommen, ich habe jetzt einen Shop gefunden, dem ich vertraue. Nun soll ich ein Kundenkonto anlegen. Was macht das mit meinen Daten?
Datenmissbrauch nimmt natürlich mit dem Onlineshoppen zu. Es hilft aber nichts – einige Infos brauchen die Händler, um den Kaufvertrag zu erfüllen: wer ich bin, wie ich bezahle, wo er die Ware hinschicken muss. Damit gebe ich einiges von mir preis. Trotzdem sollte man mit seinen Daten so sparsam wie möglich umgehen, und das heißt auch zu schauen: Muss ich wirklich ein Kundenkonto anlegen? Oft kann man auch über einen Gastzugang shoppen, da werden die Daten nur so lange gespeichert, wie sie zur Vertragserfüllung nötig sind.
Wie gehe ich mit Cookies um?
Wenn diese Cookiebanner reinfliegen, ist „Alles akzeptieren“ meistens fett unterlegt. Das muss man natürlich gar nicht! Da sind oft Datenerhebungen dabei, die mein persönliches Kaufverhalten analysieren, und das will ich vielleicht nicht. Was man für den Einkauf aber tatsächlich akzeptieren muss, sind die notwendigen oder „essenziellen Cookies“. Diese Option findet sich auch immer als Auswahl.
Nächste Station: der Check-out. Mir werden fünf verschiedene Zahlmethoden angeboten. Welche sollte ich wählen?
Aus unserer Sicht sind „Kauf auf Rechnung“-Bezahloptionen die sichersten, denn da muss man erst bezahlen, wenn man die Ware auch tatsächlich in den Händen hält. Umgekehrt raten wir davon ab, Vorkasse zu leisten. Wenn dann die Ware nicht kommt oder kaputt ist, läuft man seinem Anspruch hinterher.
Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna machen das Online-Bezahlen sehr einfach …
Wenn alles klappt, ist das sehr bequem. Aber es ist letztendlich eine Art der Vorkasse – und man schaltet noch einen weiteren Vertragspartner dazu. Mit dem Zahlungsdienstleister habe ich dann einen Vertrag darüber, dass ich das zahle, und mit dem Händler einen weiteren Vertrag, dass er mir die Ware liefert. Wenn in diesem Dreiecksverhältnis etwas schiefgeht, führt das oft zu Problemen.
Bleibt noch die Kreditkarte.
Bei der Kreditkartenzahlung sollte man darauf achten, dass sie über eine gesonderte verschlüsselte Seite läuft. Das erkennt man oben in der Browserleiste an diesem kleinen Schloss-Symbol. Abgesehen davon haben wir inzwischen die Zwei-Wege-Authentifizierung. Man muss also die Kreditkartenzahlung immer noch mal bestätigen, zum Beispiel über ein Pin-Tan-Verfahren übers Handy. Somit ist das eine relativ sichere Zahlungsart. Aber: Auch dies ist wieder eine Art der Vorkasse, auch damit ist das Geld dann erst mal beim Anbieter, und es gibt keine sichere Möglichkeit, es zurückzuholen.
Die Sneaker sind bei mir angekommen, aber passen nicht. Kann ich sie zurückschicken?
Ja, denn wer online einkauft, hat im deutschen Recht das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kann man entscheiden, ob man die Sachen behält oder zurückgeben will. Wichtig hierbei ist immer: Der Widerruf muss erklärt werden, das reine Rücksenden der Ware reicht nicht aus. Also muss man entweder einen Zettel mit ins Paket legen – „Hiermit widerrufe ich den Kaufvertrag“ – oder eine kurze E-Mail an den Anbieter schreiben.
Iwona Husemann ist Juristin und Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ihr Schwerpunkt liegt auf dem Kaufrecht, wozu auch das Onlineshoppen gehört.
Titelbild: Renke Brandt