Feiertage sind in Deutschland ungleich verteilt. Im Norden der Republik gibt es weniger Feiertage als im Süden. Während Berlin beispielsweise nur neun Feiertage hat, sind es in Bayern – je nachdem, in welcher Gemeinde man wohnt – bis zu 13. Spitzenreiter ist die bayerische Stadt Augsburg: Die Augsburger haben im August zusätzlich am protestantischen „Friedensfest“ frei.
Hintergrund der ungleichen Verteilung ist die protestantische und katholische Prägung der Bundesländer. Katholiken haben im Schnitt einfach mehr zu feiern: Fronleichnam oder Mariä Himmelfahrt sind nur in jenen Bundesländern Feiertage, in denen viele Katholiken leben – oder gelten sogar nur in den Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung.
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Der einzige Feiertag, der länderübergreifend gesetzlich festgesetzt wurde, ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober jeden Jahres. Formal werden alle anderen freien Tage durch die Feiertagsgesetze der Länder bestimmt. Außer dem 3. Oktober gelten nur acht Feiertage in allen Bundesländern einheitlich: Neujahrstag (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Arbeit (1. Mai) sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember).
Übrigens: Neue Feiertage sind nicht nur politisch umstritten, man muss sie sich auch leisten wollen. Die Bundesbank berechnete, dass ein zusätzlicher freier Tag ca. 0,12 Prozent des Bruttoinlandsprodukts kostet.
Dazu gibt es auch Ausnahmen: 2011 beschloss der Bundestag zum Beispiel parteiübergreifend, dass der Reformationstag zum 500-jährigen Jubiläum 2017 einmalig ein bundesweiter Feiertag wird. Diesen Beschluss nahmen die Norddeutschen zum Anlass, die ungleiche Verteilung von Feiertagen zwischen Nord und Süd erneut zu hinterfragen. Die Landtage in Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg beschlossen 2018, dass der Reformationstag von nun an in diesen Bundesländern gesetzlicher Feiertag ist.
Nur in Berlin tat man sich mit der Entscheidung nicht so leicht: Ein neuer Feiertag, sagte der Bürgermeister Michael Müller im April 2018, sei auch für Berlin fällig. Doch es folgte eine monatelange Debatte im Berliner Parlament: In einer Stadt, in der nur noch 15,9 Prozent der Menschen Mitglied in der evangelischen Kirche sind, sei der Reformationstag als gesetzlicher Feiertag nicht angemessen.
Ohnehin wird der christliche Hintergrund der meisten deutschen Feiertage diskutiert. Denn zu den bundesweit vermehrt erfolgenden Kirchenaustritten kommt die zunehmende kulturelle Diversität. Die Zahl der Konfessionslosen nimmt immer weiter zu. Waren 1950 noch gut 96 Prozent der westdeutschen Bevölkerung (ohne Berlin und Saarland) Mitglied in einer christlichen Kirche, sind es heute – auch durch die Wiedervereinigung mit den überwiegend konfessionslosen Bürgern der neuen Bundesländer – nur noch knapp 60 Prozent. Außerdem leben in Deutschland heute ca. 5,5 Prozent Muslime.
Müssen Feiertage christlich geprägt sein?
Ob ihnen als größte religiöse Minderheit ein Feiertag zugestanden werden sollte, wird von verschiedenen Seiten debattiert. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland fordert dies schon seit 2013. Als der damalige Innenminister Thomas de Maizière 2017 öffentlich über die Einführung eines muslimischen Feiertags nachdachte, stieß er auf Widerspruch aus den eigenen Reihen, ruderte zurück und sagte: „Generell sind unsere Feiertage christlich geprägt, und das soll auch so bleiben.“
Dabei gibt es in den meisten Bundesländern bereits gesetzliche Regelungen, mit denen sich muslimische Schüler und Schülerinnen zum Opfer- und Zuckerfest vom Unterricht befreien lassen können. Das gilt auch für jüdische Kinder und in manchen Teilen Deutschlands für Aleviten an ihren Feiertagen.
So haben sich die Berliner Regierungsfraktionen nun auch auf einen weltlichen Feiertag geeinigt: Im Januar soll das Parlament dann den 8. März, den Weltfrauentag, als neuen Feiertag beschließen. Bis zu Augsburger Feiertagsverhältnissen ist es aber noch ein weiter Weg.
Update: Seit dem Erscheinen des Textes hat das Land Berlin tatsächlich den 8. März als zehnten Feiertag eingeführt.
Titelbild: Jan Q. Maschinski