Thema – Gender

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Vom Sich-Wehren

Kein Witz: Noch bis 1997 war die Vergewaltigung in der Ehe nicht strafbar. Und früher durften Frauen nicht mal ein eigenes Konto eröffnen oder ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen. Über einige der Kämpfe, die Frauen in Deutschland schon führen mussten

Selbstverteidigung

1893: Aufs Gymnasium und an die Uni gehen

Eines der zentralen Anliegen der ersten Frauenrechtlerinnen war das Recht auf höhere Bildung. Schließlich ermöglicht der Zugang zu Universitäten bessere Berufsaussichten und nicht nur deswegen mehr Gleichberechtigung. 1893 eröffnete im badischen Karlsruhe das erste Mädchengymnasium, an dem 1899 der erste Jahrgang sein Abitur ablegte – drei Jahre zuvor waren schon sechs Frauen in Berlin zum Abitur zugelassen worden. 1900 erlaubte das Großherzogtum Baden als erster Bundesstaat des Deutschen Reichs Frauen den vollen Zugang zum Studium an Universitäten, vorher gab es lediglich Ausnahmegenehmigungen. Inzwischen machen in Deutschland übrigens deutlich mehr Mädchen als Jungen Abitur.

1918: Wählen gehen

Zu den wichtigsten Rechten in einer Demokratie gehört natürlich die Möglichkeit, zu wählen und gewählt zu werden. Dies war für Frauen in Deutschland mit dem Ende des Kaiserreichs möglich, das „Reichswahlgesetz“ trat 1918 in Kraft und wurde 1919 zum ersten Mal angewendet. Damit war Deutschland global gesehen früh dabei, wenn auch später als Finnland (1906) oder Aserbaidschan (1918).

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Alice Schwarzer (Foto: Roland Scheidemann/dpa/picture alliance)
Guck mal, ich bin ja selbst auf dem Cover: Alice Schwarzer gründete 1977 das politische Frauenmagazin „EMMA“ und gilt als Vorkämpferin für Frauenrechte (Foto: Roland Scheidemann/dpa/picture alliance)

1927: In Mutterschutz gehen

Dass sich Frauen in den Wochen vor und nach der Geburt eines Kindes schonen sollten, also auch nicht arbeiten, ist heute in Deutschland selbstverständlich. Dass sie deswegen nicht auf Gehalt verzichten sollten, ebenfalls. Aber auch dieses Recht musste erst durchgesetzt werden. Einen allerersten Paragrafen dazu gab es bereits 1878, damals ohne Lohnausgleich. Der erste halbwegs brauchbare Mutterschutz, das „Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft“, wurde 1927 verabschiedet. Nach den Jahren der Naziherrschaft, in denen die Idealisierung der „arischen“ Mutter Teil der Propaganda war, mussten die Gesetze neu geschrieben werden – und hier war die DDR schneller: schon 1950 gab es eine Regelung, im Westen erst 1952. Fünf beziehungsweise sechs Wochen vor und nach der Geburt mussten Frauen in der Regel nun nicht arbeiten, bei vollem Lohnausgleich.

1949/58: Den Führerschein machen

In Deutschland machte die Leipzigerin Amalie Hoeppner bereits 1909 ihren Führerschein. Doch war dies Frauen viele Jahrzehnte lang nur mit Einwilligung ihres Ehemanns oder Vaters möglich. In Westdeutschland änderte sich das erst mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1958, in der DDR konnten Frauen seit der Staatsgründung 1949 den Führerschein machen. Inzwischen haben bei den unter 44-Jährigen in Deutschland sogar etwas mehr Frauen einen Pkw-Führerschein als Männer.

Auch 1949/58: Das eigene Vermögen verwalten

Das Gleichberechtigungsgesetz in der Bundesrepublik umfasste noch weitere Punkte. Vorher galt bei Ehepaaren das „Letztentscheidungsrecht des Ehemanns“, er konnte also über Wohnort, Beruf der Frau, Kindererziehung und vieles mehr bestimmen. Das wurde nun abgeschafft, ebenso die Regelung, dass der Mann über das von der Frau in die Ehe eingebrachte Geld verfügt. In der Folge durften Frauen auch selbst ein Konto eröffnen – kaum vorstellbar, aber auch das ging vorher nicht. In der DDR hatte es das „Letztentscheidungsrecht des Ehemanns“ bei der Staatsgründung 1949 gar nicht erst in die Gesetzgebung geschafft.

Suffragetten (Foto: Heritage Images/IMAGO)
Blumen im Kampf: Eine der ersten Frauenbewegungen weltweit waren die Suffragetten in England und den USA, die ab Ende des 19. Jahrhunderts lautstark für das Frauenwahlrecht kämpften – und Generationen von Feminist*innen inspirierten (Foto: Heritage Images/IMAGO)

1950/69: Diplomatin werden

Ihr erster Einsatzort war Sofia: Aenne Kundermann trat dort 1950 als „Chef der diplomatischen Mission“ für die DDR an, wurde also die erste deutsche Botschafterin. In der BRD dauerte es deutlich länger: Ellinor von Puttkamer leitete ab 1969 die deutsche Vertretung beim Europarat in Straßburg. Heute sind mehr als die Hälfte der Neueinstellungen im diplomatischen Dienst Frauen. Der Anteil der Botschafterinnen lag Mitte 2022 jedoch bei stark ausbaufähigen 28 Prozent.

1968/70: Fußball im Verband spielen

„Im Kampf um den Ball verschwindet die weibliche Anmut, Körper und Seele erleiden unweigerlich Schaden ...“ Mit dieser Begründung verbot der Deutsche Fußball-Bund (DFB) 1955 seinen Sport für Frauen. Gespielt wurde trotzdem, zu inoffiziellen Länderspielen kamen Tausende Fans. Erst 1970 durften Frauen auch im DFB mitmachen. 1982 gab es dann das erste offizielle Länderspiel – und sieben Jahre später waren die DFB-Frauen schon Europameisterinnen. Als Siegesprämie gab es geblümtes Kaffeegeschirr. Die DDR hatte die Frauen 1968 in ihren Fußballverband DFV integriert. Da Frauenfußball damals nicht olympisch war, wurde er allerdings nicht als Leistungssport gefördert.

1972/74: Ohne Strafe abtreiben

Nicht viele der 358 Paragrafen des Strafgesetzbuchs sind so bekannt wie der Paragraf 218, der die Abtreibung unter Strafe stellt. Eingeführt wurde er 1871, aber schon in der Weimarer Republik wurde über seine Abschaffung diskutiert. In den 1970ern nahm der Kampf dann richtig Fahrt auf: „Wir haben abgetrieben!“, bekannten 374 Frauen 1971 in der Zeitschrift „Stern“. 1974 beschloss der Bundestag, dass der Paragraf zwar weiter besteht, eine Abtreibung für Frauen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber straffrei möglich ist. In der DDR war die Abtreibung schon ab 1950 in seltenen Ausnahmen erlaubt, ab 1972 dann bis zur zwölften Woche ohne Angabe von Gründen. Seit 1995 gilt: Bis zur zwölften Woche bleibt eine Abtreibung nach verpflichtendem Beratungsgespräch straffrei.

1949/77: Ohne Wenn und Aber arbeiten gehen ...

Das Recht der Frauen, ihr eigenes berufliches Leben zu gestalten, wurde schon mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1958 verbessert – vorher konnten Männer zum Beispiel die Arbeitsverträge ihrer Ehefrauen einfach kündigen. Damals stand dann zunächst im Gesetzbuch: Die Frau sei „berechtigt, erwerbstätig zu sein“, doch mit einem Zusatz: „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“. Und darüber entschied – der Mann. Erst 1977 wurde das geändert. In der DDR gab es das Recht auf die freie Berufswahl schon seit ihrer Gründungszeit.

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Stopp (Foto: asiandelight/iStock/Getty Images Plus)

143.016 Fälle von Gewalt in Partnerschaften gab es in Deutschland 2021. Ganz überwiegend trifft diese Gewalt Frauen, während meist Männer die Täter sind: 2021 waren 80,3 Prozent der Opfer weiblich, 78,8 Prozent der Tatverdächtigen männlich

(Foto: asiandelight/iStock/Getty Images Plus)

1949/80: ... und dabei das Gleiche verdienen

Drei Jahre später folgte das „Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz“ – bei dem es u. a. darum ging, dass Frauen und Männer das Gleiche verdienen und Frauen bei der Einstellung, bei Beförderungen oder Kündigungen nicht diskriminiert werden. Doch wirklich durchgesetzt wurde das alles nicht. In der DDR stand sogar in der Verfassung, dass Frauen und Männer gleich bezahlt werden sollten – de facto haben aber auch hier Männer mehr verdient. Und bis heute gibt es deutliche Gehaltsunterschiede. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen liegt bundesweit 18 Prozent unter dem der Männer. In den neuen Bundesländern beträgt dieser Unterschied nur sechs Prozent.

1997: Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar

Das muss man sich mal klarmachen: Erst vor 25 Jahren beschloss der Deutsche Bundestag, dass Vergewaltigungen in der Ehe strafbar sind. Vorher wurde das mit Scheinargumenten wie „Das ist doch Privatsache“ und „Das sind nun mal die ehelichen Pflichten“ abgeschmettert. 1966 formulierte gar der Bundesgerichtshof noch: „Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt (...), so fordert die Ehe von ihr (...) eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen.“

2001: Dienst an der Waffe

Frauen „dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten“, so stand es lange sogar im Grundgesetz der BRD. 1975 durften dann aber doch Frauen zum Bund, in den Sanitätsdienst, und dafür zur Selbstverteidigung auch eine Grundausbildung machen. Zur gleichen Zeit stand die Nationale Volksarmee der DDR für Frauen offen, auch wenn sie dort deutlich in der Minderheit waren. Die Bundeswehr wurde erst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu echter Gleichberechtigung gezwungen: Seit 2001 dürfen Frauen in allen Bereichen dienen. Der Anteil der Soldatinnen hat sich seitdem fast verzehnfacht, auf aktuell 13 Prozent. Zur Generalin haben es aber erst eine Handvoll Frauen geschafft.

2016: Überarbeitung des Sexualstrafrechts – „Nein heißt Nein“

Wenn es um Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Nötigung geht, sind die gesetzlichen Grauzonen ein Problem. In Paragraf 177 StGB war von Gewalt und Drohung die Rede. Hatte sich eine Frau dagegen nicht körperlich gewehrt, konnte es für sie vor Gericht schwierig werden. 2016 wurde das Sexualstrafrecht überarbeitet. „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt“, mache sich strafbar, heißt es nun. Es ist die Verankerung des „Nein heißt Nein“-Prinzips im Strafgesetzbuch. Gesetzliche Grauzonen und uneindeutige Beweislagen gibt es aber auch weiterhin noch zuhauf.

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