Thema – Identität

Suchen Newsletter ABO Mediathek

„Uns überrascht, wie stark die nationalsozialistische Verfolgung nachwirkt“

Ob ein Verdächtiger Sinti oder Roma ist, sollte die Polizei nicht interessieren. Das funktioniert, meint der Antiziganismus-Experte Markus End, im polizeilichen Alltag leider nicht immer

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus untersucht, wie verbreitet Rassismus gegen Sinti und Roma ist – zum Beispiel im Asylrecht, Fußball oder in der Polizeiarbeit. Das Gremium wurde 2019 vom Bundesinnenministerium eingesetzt. Der Politologe Dr. Markus End ist Mitglied der Kommission, die dem Bundestag kürzlich einen ausführlichen Bericht zum Antiziganismus in Deutschland vorgelegt hat.

fluter.de: Herr End, Mitte Juni ist in Tschechien der Rom Stanislav Tomáš bei einem Polizeieinsatz gestorben. Aktivisten sehen Parallelen zum Fall von George Floyd. Was löst so eine Nachricht in Ihnen aus?

Markus End: Ich bin schockiert. Andererseits sind solche Fälle immer zu befürchten. Auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren Polizeigewalt gegen Sinti*ze und Rom*nja, die laut Betroffenen illegitim oder illegal war. In Freiburg wurde beispielsweise ein Familienvater bei einer Auseinandersetzung von einem Polizeihund gebissen. Ihm wurde im Krankenhaus gesagt, dass er gestorben wäre, wenn der Hund an einer etwas anderen Stelle zugebissen hätte.

Ist Antiziganismus ein strukturelles Problem in der deutschen Polizeiarbeit?

Wir können nicht sagen, wie verbreitet das Phänomen ist. Das liegt vor allem daran, dass die Polizei und das Innenministerium kaum Bereitschaft oder Initiative zeigen, das Problem anzugehen. Dabei wäre es wichtig, nicht nur zu fragen, wie verbreitet Sinti*ze und Rom*nja-Stereotype bei einzelnen Polizist*innen sind. Viel wichtiger ist die institutionelle Form des Rassismus.

Das Titelbild

Der Protestslogan „Roma Lives Matter“ kommt einem traurig bekannt vor. Am 19. Juni starb der Rom Stanislav Tomáš im tschechischen Teplice nach einer Festnahme. Ein Video zeigt, wie ein Polizeibeamter minutenlang auf den Schultern und im Nacken Tomáš’ kniet, der später im Krankenwagen verstarb. Die Polizei erklärte, sie habe Gewalt anwenden müssen, weil Tomáš unter Drogeneinfluss aggressiv geworden sei (Foto: Gabriel Kuchta/Getty Images)

Heißt?

Man muss systematisch und historisch schauen, wie die deutsche Polizei entstanden ist und welche zentrale Rolle Antiziganismus von Anfang an gespielt hat. Diesem Apparat ging es immer darum, vermeintlich abweichendes Verhalten zu polizieren. Dazu gehörte auch, Menschen, die als umherziehend und vagierend (Anm. d. Red: ein veralteter Begriff für vagabundieren, also beschäftigungslos umherziehen) wahrgenommen wurden, zu bestrafen, einzusperren oder zu vertreiben. Die Bekämpfung eines vermeintlichen Zigeuner*-Unwesens war für die Etablierung der deutschen Polizei ein zentrales Moment.

Im neuesten Bericht der Kommission heißt es: „Nach der Niederschlagung des Nationalsozialismus haben die Täter ihre Arbeit unmittelbar wieder aufgenommen und die Perspektive auf Sinti*ze und Rom*nja in der BRD geprägt. Bisher gibt es in den Ermittlungsansätzen der Polizei wie in der polizeilichen Praxis wenig Anzeichen dafür, dass mit dieser Perspektive entschieden gebrochen wurde.“

In seiner Radikalität und Offenheit hat der Antiziganismus sicher abgenommen. Mit der gesellschaftlichen Liberalisierung, der stärkeren Anerkennung des Völkermordes und der Selbstorganisation von Sinti*ze und Rom*nja hat sich das Kräfteverhältnis etwas verschoben. Aber viele Elemente gibt es bis heute: das systematische Datensammeln, Stammbaumforschung oder eigene Ermittlungsgruppen gegen Trickbetrügereien, deren Mitglieder sich explizit mit Rom*nja auskennen müssen. Bis heute finden sich in Polizeiberichten Hinweise auf die Zugehörigkeit von Tatverdächtigen. Nur heißt es heute nicht mehr „Teil der Sinti und Roma“, sondern „umherziehend“, „ohne festen Wohnsitz“ oder „aus Südosteuropa“.

Spricht nicht für ein Problembewusstsein.

Dabei machen der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und andere Organisationen seit Jahren auf das Problem aufmerksam. Meines Erachtens hat eine demokratisch verfasste Polizei die Aufgabe, solche Vorwürfe selbst aufzuklären und entweder zu entkräften oder zu bestätigen – und dann entsprechende Änderungen einzuleiten. Es kann doch nicht sein, dass der Zentralrat wissenschaftliche Untersuchungen anstrengt – und nebenbei auch bezahlt –, um einer staatlichen Behörde nachzuweisen, dass sie teilweise grundgesetzwidrig arbeitet.

Wie äußert sich Antiziganismus denn konkret in der Polizeiarbeit?

Wir machen da drei große Problemfelder aus: Zunächst gibt es die Erlebnisse, die sehr viele Sinti*ze und Rom*nja auf der Straße machen: verdachtsunabhängige Kontrollen, unverhältnismäßiger Einsatz von Gewalt, schnelle Eskalationen. Ein Beispiel zitieren wir im Bericht: Bei einem Kindergeburtstag in Heidelberg wurde vor einigen Jahren wegen der Lautstärke die Polizei gerufen. Der Einsatz ist so eskaliert, dass Dutzende Polizist*innen mit Pfefferspray, Gewehren und Schlagstöcken in die Wohnung stürmten und Leute verletzten. Die betroffene Großmutter des dreijährigen Geburtstagskindes beschreibt das als „Überfallkommando“. Daneben gibt es die Sondererfassung von Sinti*ze und Rom*nja, zum Beispiel in polizeilichen Datenbanken, die Menschen als „Landfahrer“ oder als Personen mit „häufig wechselndem Aufenthaltsort“ registrieren. Solche Verzeichnisse greifen übrigens oft auf ethnologische Wissensbestände zurück, die selbst rassistisch geprägt sind.

„Hängen die Zugehörigkeit zu einer Minderheit und Kriminalität zusammen? Ich sage Nein. Und das ist der Kern unserer Kritik“

Und das dritte Feld?

Die Vermittlung dieses Wissens an die Öffentlichkeit, etwa durch Pressemitteilungen oder Interviews. In denen wird immer wieder auf vermeintliche oder tatsächliche Minderheitenzugehörigkeit hingewiesen, obwohl die formal keine Rolle spielen darf. So trägt Polizeiarbeit oftmals dazu bei, rassistisches Wissen in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.

Die Polizei argumentiert, man müsse diese Fakten benennen können.

Gibt es einen kausalen Zusammenhang zwischen Minderheitenzugehörigkeit und Kriminalität? Ich sage Nein. Und das ist der Kern unserer Kritik. Dass die Nennung suggeriert, die Zugehörigkeit hätte eine Bedeutung.

Weiterlesen

Schwarze und PoC werden öfter von der Polizei kontrolliert als andere. Nur ist das nicht immer rassistisch, sagt Polizeisoziologe Rafael Behr

Wie könnte sich Polizeiarbeit konkret verändern?

Viele Wissenschaftler*innen sagen, die Polizei sei in dieser Hinsicht nicht reformierbar. Egal wie man dazu steht, ein erster Schritt wäre es, wenn Ministerien und Polizeibehörden die Kritik ernst nehmen. Wenn man öffentlich anerkennt: Wir haben ein Problem. Und zwar kein historisches, sondern hier, heute, in unserer Polizeiarbeit. Bisher wird Kritik meist reflexhaft als Pauschalverdacht gegenüber der Polizei abgewehrt. Das hat angesichts des alltäglichen Generalverdachts gegenüber Sinti*ze und Rom*nja fast komödiantische Züge.

Sie bezweifeln, dass in der Polizei überhaupt ein ernsthaftes Interesse besteht, das Problem anzugehen. Was steht dieser Auseinandersetzung im Weg?

Ich glaube, dass institutioneller Rassismus in Deutschland insgesamt kaum zur Kenntnis genommen wird. Viele verstehen nicht oder wollen nicht verstehen, dass sich Rassismus nicht gezielt gegen eine bestimmte Person richten muss, sondern subtil wirken kann. Bei manchen Polizist*innen gibt es außerdem eine Betriebsblindheit. Viele denken nicht, dass sie etwas Böses machen. Und es klafft – wie in vielen gesellschaftlichen Bereichen – auch im Polizeialltag eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis. Forderungen der Bürgerrechtsarbeit und Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung werden schnell als weltfremd abgeschrieben.

Der jüngste Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus hatte in seiner Urfassung mehr als 800 Seiten. Gibt es Erkenntnisse aus anderen gesellschaftlichen Feldern, die Sie überrascht haben?

Wie stark die Abschiebepolitik gegenüber geflüchteten Sinti*ze und Rom*nja durch Antiziganismus geprägt ist. Unseren Erhebungen nach wird Antiziganismus als Verfolgungsgrund im Asylverfahren systematisch ausgeblendet. Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina oder Kosovo, also Länder, in denen Sinti*ze und Rom*nja bis heute verfolgt werden, sind sichere Herkunftsstaaten geworden. Die Balkanzentren, die vor allem dazu dienen, Asylbewerber*innen aus Südosteuropa so schnell wie möglich abzuschieben, heißen heute Ankerzentren. Das sind antiziganistische Verschärfungen. Bei vielen solcher Alltagsbeispiele hat uns Autor*innen auch überrascht, wie stark die nationalsozialistische Verfolgung bis heute nachwirkt. Wir als Kommission fordern deshalb nicht nur die Anerkennung der Verfolgung von Sinti*ze und Rom*nja zur Zeit des NS, sondern auch Wahrheitskommissionen, die das Unrecht aufarbeiten, das ihnen seitdem in der Bundesrepublik widerfahren ist. 

*Der Begriff Zigeuner hält sich bis heute im Sprachgebrauch, ist aber eine rassistische Fremdbezeichnung. Um darauf hinzuweisen, streichen viele Medien und wissenschaftliche Veröffentlichungen den Begriff mittlerweile durch. (Weitere wichtige Begriffe und Zusammenhänge rund um Sinti und Roma sammelt unser FAQ.) 

Dieser Text wurde veröffentlicht unter der Lizenz CC-BY-NC-ND-4.0-DE. Die Fotos dürfen nicht verwendet werden.